Darf ich das Logo einer bekannten Marke für Werbung nutzen?
günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Werkstätten, Händler, Markeninhaber
In der Regel nicht. Sie dürfen eine fremde Marke nennen, wenn das nötig ist, um den Zweck Ihrer eigenen Waren oder Leistungen anzugeben. Die Verwendung des Bild- oder Wortbildzeichens ist dafür aber meist nicht erforderlich und damit unzulässig, wenn das Publikum die Waren auch unter dem bloßen Wortzeichen kennt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 28.05.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Die mit der Verwendung einer bekannten Marke objektiv verbundene Rufausnutzung kann zwar im Einzelfall durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sein, die Bestimmung der eigenen Waren oder Dienstleistungen anzugeben. Die Nutzung einer Bild- oder Wortbildmarke ist in diesem Zusammenhang aber im Regelfall nicht erforderlich und daher unzulässig, wenn das Publikum die Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers auch unter einer Wortmarke oder unter dem Wortbestandteil einer Wortbildmarke kennt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verwendung eines als Marke geschützten Vereinslogos zur Bewerbung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fußballspielen.OGH 4 Ob 77/19f, 28.05.2019
- Die in Umsetzung der Markenrechts‑Richtlinie 2015/2436/EU geringfügig angepasste Wortwahl („erforderlich“ statt „notwendig“) bedingt keine inhaltliche Änderung zur bisherigen Rechtslage.OGH 4 Ob 77/19f, 28.05.2019
- Hier: Benutzung einer Bild- und Wortbildmarke zur Bewerbung der Dienstleistungen eines Kfz Service- und Reparaturbetriebs.OGH 4 Ob 211/15f, 15.12.2015
- Werden nur bei einem geringen Teil der angesprochenen Kreise Fehlvorstellungen über die Herkunft des Produkts oder eine wirtschaftliche Beziehung zwischen den Unternehmen hervorgerufen, begründet dies noch keine Unlauterkeit der Bestimmungsangabe.OGH 17 Ob 19/11k, 19.09.2011
- Die fremde Marke darf als Bestimmungsangabe nicht so benützt werden, dass der Durchschnittsverbraucher von einer Handelsbeziehung zwischen den Unternehmen ausgeht, was im Regelfall dann nicht anzunehmen ist, wenn eine andere Gestaltung gewählt wird.OGH 17 Ob 19/11k, 19.09.2011
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Benutzung der Marke durch einen Werbenden als Hinweis auf die Bestimmung der von ihm vertriebenen Ware ist notwendig, wenn eine solche praktisch das einzige Mittel ist, der Öffentlichkeit eine verständliche und vollständige Information zu liefern und der Hinweis Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb auf dem in Rede stehenden Markt ist.OGH 17 Ob 2/11k, 23.03.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124424 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 77/19f, 28.05.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
MSchG §10 Abs2; MSchG §10 Abs3
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