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Wer darf die Berichtigung des umgestellten Grundbuchs beantragen?

günstig für Buchberechtigter betrifft Liegenschaftseigentümer, Buchberechtigte, Antragsteller
Nur wer nach seinem Antrag und der Aktenlage aufzeigen kann, dass ein eigenes im Grundbuch eingetragenes Recht verletzt sein könnte, darf eine solche Berichtigung beantragen. Wer das nicht darlegt, hat kein Antragsrecht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Ein Antragsrecht nach § 21 Abs 1 und 2 GUG steht nur demjenigen zu, der nach Antragsinhalt und Aktenlage die mögliche Verletzung eines bücherlichen Rechts aufzuzeigen vermag.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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