Wer muss mein Verschulden als Pächter beweisen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn das erwiesene vertragswidrige Verhalten das Verschulden des Handelsvertreters indiziert, ist es gemäß § 1298 ABGB Sache des klagenden Handelsvertreters, sein mangelndes Verschulden unter Beweis zu stellen.OGH 8 ObA 25/17k, 28.08.2017
- Diese Beweislast- und -umkehrgrundsätze müssen auch dann gelten, wenn eine – sei es auch von einem Dritten – gefälschte Urkunde, deren Fälschung erkennbar ist, vom Handelsvertreter zum Nachweis angeblich zustehender Ansprüche verwendet wird.OGH 5 Ob 158/14t, 24.02.2015
- Es liegt zwar am Unternehmer, die Tatsache der Vertragsverletzung des Handelsvertreters zu behaupten und zu beweisen; das erwiesene vertragswidrige Verhalten des Handelsvertreters indiziert dessen Verschulden gemäß § 1298 ABGB.OGH 9 ObA 43/10d, 11.05.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125452 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 8 ObA 29/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 25/17k, 24.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Will ein Unternehmer wegen eines Zahlungsrückstands die gesamte Restschuld sofort einfordern, muss er schon in der Klage genau angeben, dass die dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen, etwa eine ordentliche Mahnung mit Nachfrist. Der bloße Satz, die Voraussetzungen lägen vor, genügt nicht. Fehlt das, ist die Klage abzuweisen, selbst wenn Sie sich nicht wehren.
Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.