Wann ist eine unterschiedliche Behandlung eine verbotene Diskriminierung?
betrifft Bürger, Versicherte, Ausländer, Antragsteller
Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist verboten, sondern nur eine diskriminierende. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen in ähnlicher Lage ohne sachlich vernünftigen Grund ungleich behandelt werden, wenn also ein berechtigtes Ziel fehlt. Sie liegt auch vor, wenn das gewählte Mittel gemessen am Ziel unverhältnismäßig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Art 14 EMRK verbietet nicht jegliche, sondern nur die diskriminierend unterschiedliche Behandlung. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Rechtssubjekte, die sich in ähnlicher Situation befinden, ohne objektive vernünftige Rechtfertigung ungleich behandelt werden - wenn also ein „legitimes Ziel" fehlt - und wenn das Mittel im Hinblick auf das angestrebte Ziel unverhältnismäßig ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts wegen ungerechtfertigte Benachteiligung von Witwern im Vergleich zu Witwen bei Gewährung von Sozialleistungen (Witwerrente). (B. gg die Schweiz)OGH Bsw 78630/12, 20.10.2020
- Bei der Konvention handelt es sich um ein lebendiges Instrument, das vor dem Hintergrund der aktuellen Lebensbedingungen und der heutzutage in den demokratischen Staaten vorherrschenden Vorstellungen ausgelegt werden muss. Verweise auf in einem bestimmten Land geltende Traditionen, pauschale Annahmen oder vorherrschende soziale Einstellungen reichen heutzutage nicht mehr aus, um eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts zu rechtfertigen. Eine Regierung vermag sich daher, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen, welche Witwer gegenüber Witwen benachteiligt, nicht auf die Vermutung zu berufen, wonach der Ehemann regelmäßig für den finanziellen Unterhalt seiner Gattin aufkommt, vor allem wenn diese Kinder hat (Konzept des „versorgenden Ehemanns“). (B. gg die Schweiz)OGH Bsw 78630/12, 20.10.2020
- Die unterschiedliche Behandlung zwischen französischen Kindern, die mittels einer Leihmutterschaft im Ausland zur Welt kamen, und anderen im Ausland geborenen französischen Kindern, was die Modalitäten der Anerkennung des Eltern-Kind-Verhältnisses mit der genetischen Mutter betrifft (diese musste das Kind adoptieren, da sie es nicht geboren hatte), beruht auf einer objektiven und vernünftigen Rechtfertigung, nämlich der Sicherstellung, dass ein Band zur Wunschmutter nur dann hergestellt wird, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. (D. gg Frankreich)OGH Bsw 11288/18, 16.07.2020
- Ist alleiniges Motiv für ein (hier: von einem Aserbaidschaner an einem Armenier in Ungarn begangenes) Verbrechen die Nationalität des Opfers und wird von den Strafverfolgungsbehörden ethnische Voreingenommenheit einwandfrei festgestellt, so stellen Handlungen des Heimatstaats des Täters nach dessen Auslieferung, die sein Verhalten unter anderem in Wege seiner Begnadigung gutheißen und seine Taten glorifizieren, eine nicht zu rechtfertigende unterschiedliche Behandlung aufgrund der ethnischen Herkunft dar. (Makuchyan und Minasyan gg Aserbaidschan und Ungarn)OGH Bsw 17247/13, 26.05.2020
- Hier: diskriminierende Behandlung eines Elternteils beim von ihm beantragten Zuspruch von Kontaktrechten für seine Tochter ausschließlich wegen seiner psychischen Erkrankung. Die Gerichte hatten es verabsäumt, auf den aktuellen Gesundheitszustand des Betroffenen einzugehen (dieser hatte seine Medikamente regelmäßig eingenommen und bei ihm war in letzter Zeit keine Episode psychischer Dekompensation aufgetreten) und somit eine konventionswidrige Unterscheidung aufgrund seiner psychischen Gesundheit im Vergleich zu anderen Eltern ohne eine solche Erkrankung getroffen, für die sie keine stichhaltigen und ausreichenden Gründe anzugeben wussten. (Cînţa gg Rumänien)OGH Bsw 3891/19, 18.02.2020
Alle 44 Ergänzungen anzeigen
- Von einer unerlaubten Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung von Personen ist dann auszugehen, wenn die Behörden ihrer positiven Verpflichtung nicht nachkommen, eine effektive strafrechtliche Untersuchung durchzuführen, ob abfällige Kommentare über Homosexuelle eine Aufstachelung zu Hass und Gewalt darstellen. (Beizaras und Levickas gg Litauen)OGH Bsw 41288/15, 14.01.2020
- Hier: Keine Vergleichbarkeit der Situation eines Angehörigen des öffentlichen Diensts mit jener von Beschäftigten im privaten Sektor im Hinblick auf den Pensionsbezug. (Fábián gg. Ungarn [GK])OGH Bsw 78117/13, 05.09.2017
- Unterschiede, die alleine auf der sexuellen Orientierung beruhen, können unter der MRK nicht akzeptiert werden.OGH Bsw 67667/09, 20.06.2017
- Eine Voreingenommenheit von Seiten einer heterosexuellen Mehrheit gegenüber einer homosexuellen Minderheit kann ebensowenig wie eine Berufung auf Traditionen oder allgemeinen Annahmen in einem speziellen Land als ausreichende Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der sexuellen Orientierung angesehen werden. (Bayev u.a. gg. Russland)OGH Bsw 67667/09, 20.06.2017
- Hier: Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts im Hinblick auf Möglichkeit der Verhängung lebenslanger Haft. (Khamtokhu und Aksenchik gg. Russland [GK])OGH Bsw 60367/08, 24.01.2017
- Hier: Nicht gerechtfertigte Gleichbehandlung von unverheirateten homosexuellen und heterosexuellen Paaren im Hinblick auf die Familienzusammenführung, obwohl homosexuellen Paaren die Eheschließung nicht offenstand. (Taddeucci und McCall gg. Italien).OGH Bsw 51362/09, 30.06.2016
- Voreingenommene Annahmen oder vorherrschende gesellschaftliche Vorurteile in einem bestimmten Land können generell keine ausreichende Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft darstellen. (Biao gg. Dänemark [GK])OGH Bsw 38590/10, 24.05.2016
- Hier: Keine Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung von öffentlich Bediensteten im Vergleich zu Bediensteten der Privatwirtschaft bei Aussetzung der Alterspension wegen Aufnahme einer Beschäftigung. (Fabian gg. Ungarn)OGH Bsw 78117/13, 15.12.2015
- Hier: Keine Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung beim Zugang zum Posten eines Sicherheitsbeamten / einer Sicherheitsbeamtin einer staatlichen Elektrizitätsgesellschaft durch mit der Berufsausübung verbundene Risiken. (Emel Boyraz gg. die Türkei)OGH Bsw 61960/08, 02.12.2014
- Hier: § 208 Satz 2 ASVG.OGH 10 ObS 92/14y, 30.09.2014
- Hier: Keine Diskriminierung durch Benachteiligung von Staatsbürgern, die erst seit weniger als 28 Jahren die Staatsbürgerschaft besitzen, beim Familiennachzug. (Biao gg. Dänemark)OGH Bsw 38590/10, 25.03.2014
- Hier: Keine Diskriminierung durch Verweigerung einer steuerlichen Begünstigung für religiöses Gebäude, weil dieses nicht öffentlich zugänglich war. (The Church of Jesus Christ of Latter-Day Saints gg. das Vereinigte Königreich)OGH Bsw 7552/09, 04.03.2014
- § 255 Abs 7 ASVG nicht gleichheitswidrig.OGH 10 ObS 6/14a, 25.02.2014
- Hier: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch die Unmöglichkeit eines verheirateten Paares, ihren Kindern bei der Geburt den Nachnamen der Mutter zu geben. (Cusan und Fazzo gg. Italien)OGH Bsw 77/07, 07.01.2014
- Hier: Unterschiedliche Behandlung einer Adoptivmutter gegenüber leiblichen Müttern bei der Elternkarenz. (Topcic-Rosenberg gg. Kroatien)OGH Bsw 19391/11, 14.11.2013
- Hier: Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer HIV-positiven Person auf Druck der Arbeitskollegen. (I. B. gg. Griechenland)OGH Bsw 552/10, 03.10.2013
- Der Schutz der traditionellen Familie ist – wie auch der Schutz des Kindeswohls – grundsätzlich ein gewichtiger und legitimer Grund, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigen kann. (X. u.a. gg. Österreich)OGH Bsw 19010/07, 19.02.2013
- Eine unterschiedliche Behandlung beim Besuchsrecht für das eigene Kind, die ausschließlich auf der Religion des Elternteils beruht, ist nicht akzeptabel. (Vojnity gg. Ungarn)OGH Bsw 29617/07, 12.02.2013
- Es müssen sehr gewichtige Gründe geltend gemacht werden, damit eine Unterscheidung aufgrund außerehelicher Geburt als mit der MRK vereinbar erachtet werden kann. (Fabris gg. Frankreich)OGH Bsw 16574/08, 07.02.2013
- Gleichgeschlechtliche Paare befinden sich gegenüber heterosexuellen Paaren in einer ähnlichen Situation, wenn es um die rechtliche Anerkennung und den Schutz ihrer Beziehung geht. (Eweida u.a. gg. das Vereinigte Königreich)OGH Bsw 48420/10, 15.01.2013
- Hier: Personen, deren Kinder im Ausland leben, befinden sich in Hinblick auf den Bezug von Familienbeihilfe nicht in einer vergleichbaren Situation mit Personen, die Familienbeihilfe für in Österreich lebende Kinder beantragen. (Efe gg. Österreich)OGH Bsw 9134/06, 08.01.2013
- Behauptet ein Strafgefangener, nur wegen seiner sexuellen Orientierung in Isolationshaft genommen worden zu sein, müssen die Behörden alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um ausfindig zu machen, ob eine diskriminierende Grundhaltung beim gänzlichen Ausschluss des Gefangenen von der Häftlingsgemeinschaft eine Rolle gespielt hat oder nicht. (X. gg. die Türkei)OGH Bsw 24626/09, 09.10.2012
- hier: Versäumnis der Regelung der Situation der „Ausradierten“ (Kuric u.a. gg. Slowenien [GK])OGH Bsw 26828/06, 26.06.2012
- Hier: Unterschiedliches Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern.OGH 10 ObS 35/12p, 12.04.2012
- Hier: Keine Anrechnung von im Ausland verbrachten Versicherungszeiten für Opfer von NS-Verfolgung. (Raviv gg. Österreich)OGH Bsw 26266/05, 13.03.2012
- Rechtsanwälte befinden sich in Hinblick auf die Verpflichtung zur Übernahme von Sachwalterschaften nicht in einer ähnlichen Situation wie Angehörige anderer juristischer Berufsgruppen. (Graziani-Weiss gg. Österreich)OGH Bsw 31950/06, 18.10.2011
- Hier: Auf dem Aufenthaltsstatus beruhende unterschiedliche Behandlung beim Zugang zu Sozialwohnungen. (Bah gg. das Vereinigte Königreich)OGH Bsw 56328/07, 27.09.2011
- Hier: Unterschiedliche pensionsrechtliche Behandlung von arbeitenden Strafgefangenen im Vergleich zu sonstigen Arbeitnehmern. (Stummer gg. Österreich)OGH Bsw 37452/02, 07.07.2011
- Hier: Unterschiedliche Behandlung von HIV-infizierten Personen bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln. (Kiyutin gg. Russland)OGH Bsw 2700/10, 10.03.2011
- Hier: Unterschiedliche Behandlung von Soldaten im Vergleich zu Soldatinnen beim Recht auf Elternkarenz. (Konstantin Markin gg. Russland)OGH Bsw 30078/06, 07.10.2010
- Hier: Ausschluss gleichgeschlechtlicher Lebenspartner von der Mitversicherung. (P. B. und J. S. gg. Österreich)OGH Bsw 18984/02, 22.07.2010
- Eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der sexuellen Orientierung muss, genau wie jene aufgrund des Geschlechts, durch besonders schwerwiegende Gründe gerechtfertigt werden. (Schalk und Kopf gg. Österreich)OGH Bsw 30141/04, 24.06.2010
- Hier: § 153 ASVG.OGH 10 ObS 157/09z, 23.03.2010
- Personen, die außerhalb ihres Heimatstaats in Ländern leben, die mit diesem kein auf Gegenseitigkeit beruhendes Abkommen zwecks Inflationsanpassung ihrer Pension geschlossen haben, befinden sich nicht in einer vergleichbaren Situation wie Einwohner des Heimatstaats oder von Ländern, die Partei des Abkommens sind. In Anbetracht dessen, dass das Pensionssystem in erster Linie auf die Bedürfnisse von im Heimatland lebenden Personen zugeschnitten ist, kann ein wirklicher Vergleich mit der Situation von Pensionsbeziehern, die sich anderswo aufhalten, wegen der ökonomischen und sozialen Variablen, die von Land zu Land unterschiedlich sind, schwerlich gezogen werden. (Carson u.a. gg. das Vereinigte Königreich [GK])OGH Bsw 42184/05, 16.03.2010
- Nur sehr ernsthafte Erwägungen können eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen, die ausschließlich auf dem Kriterium der Nationalität beruht. (Zeibek gegen Griechenland)OGH Bsw 46368/06, 09.07.2009
- Hier: Keine unzulässige Diskriminierung durch Art 3 AbkSozSi Österreich - Schweiz, also eine Vertragsbestimmung, mit der die beiden Vertragsstaaten in einem Übereinkommen über die Soziale Sicherheit als Vertragspartner (allein) das Rechtsverhältnis ihrer Staatsbürger untereinander regeln, ohne Rechte bzw Ansprüche von Drittstaatsangehörigen miteinzubeziehen.OGH 10 ObS 21/09z, 12.05.2009
- Zweiter Rechtsgang zu 10 ObS 17/02a.OGH 10 ObS 21/09z, 12.05.2009
- Damit eine Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist, darf es keine gelinderen Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels geben. (Glor gegen die Schweiz)OGH Bsw 13444/04, 30.04.2009
- Wenn die unterschiedliche Behandlung auf Rasse, Hautfarbe oder ethnischer Herkunft beruht, muss der Begriff der objektiven und vernünftigen Rechtfertigung so restriktiv wie möglich ausgelegt werden. (D.H. u.a. gegen Tschechien)OGH Bsw 57325/00, 13.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124747 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 10 ObS 92/25i, 21.10.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
MRK Art14; AbkSozSi Österreich - Schweiz Art3
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