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Wann ist eine unterschiedliche Behandlung eine verbotene Diskriminierung?

betrifft Bürger, Versicherte, Ausländer, Antragsteller
Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist verboten, sondern nur eine diskriminierende. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen in ähnlicher Lage ohne sachlich vernünftigen Grund ungleich behandelt werden, wenn also ein berechtigtes Ziel fehlt. Sie liegt auch vor, wenn das gewählte Mittel gemessen am Ziel unverhältnismäßig ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Art 14 EMRK verbietet nicht jegliche, sondern nur die diskriminierend unterschiedliche Behandlung. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Rechtssubjekte, die sich in ähnlicher Situation befinden, ohne objektive vernünftige Rechtfertigung ungleich behandelt werden - wenn also ein „legitimes Ziel" fehlt - und wenn das Mittel im Hinblick auf das angestrebte Ziel unverhältnismäßig ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 44 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124747 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

MRK Art14; AbkSozSi Österreich - Schweiz Art3

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