Gilt bei grenzüberschreitenden Fällen auch das europäische Wettbewerbsrecht?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zwar unterliegt die Anwendung von Unionskartellrecht durch das Kartellgericht dem inländischen Verfahrensrecht des österreichischen Kartellgesetzes, doch verlangt die wirksame und gleichmäßige Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union durch die Mitgliedstaaten, dass die Wettbewerbsbehörde eines Mitgliedstaats nur dann eine Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht der Union verhängen darf, wenn das entsprechende Verhalten auch in einem Verfahren vor einem Organ der Union zu einer Geldbuße geführt hätte.OGH 16 Ok 4/11, 05.12.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 8 Ob 66/24z, 26.09.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
AEUV Lissabon Art101; EG Amsterdam Art81; EG Amsterdam Art82; Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art3 Abs1; Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art23