Kann ich die Aufteilung schon vor der rechtskräftigen Scheidung beantragen?
betrifft Ehegatten, Geschiedene
Der Anspruch auf Aufteilung entsteht erst, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Ein davor eingebrachter Antrag ist aber nicht schon deshalb unzulässig, wenn die Rechtskraft noch vor der Entscheidung über die Aufteilung eintritt. Auch Ansprüche aus einer vorweg getroffenen Vereinbarung gehören in dieses Verfahren.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Voraussetzung des Verfahrens nach §§ 81 ff EheG ist die (formelle) Rechtskraft des Ehescheidungsurteils, Eheaufhebungsurteils oder Ehenichtigkeitsurteils.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ansprüche aus einer Vorausvereinbarung sind im Verfahren nach §§ 81ff EheG geltend zu machen.OGH 1 Ob 72/25g, 09.09.2025
- Hier: Zur Frage der Aufrechnung gegen die Forderung aus einem zukünftigen Aufteilungsverfahren.OGH 3 Ob 169/06h, 22.02.2007
- Der Aufteilungsanspruch entsteht erst durch die Rechtskraft der die Ehe auflösenden Entscheidung.OGH 7 Ob 322/01f, 27.02.2002
- Ein bloß verfrüht gesetzter Verfahrensschritt, wie hier der vor Rechtskraft des Scheidungsausspruches eingebrachte Aufteilungsantrag, der bereits zu Verfahrenshandlungen des Gegners führte, ist aber allein aus dem Grund der verfrühten Antragstellung nicht formell unzulässig, wenn vor der Sachentscheidung die materielle Anspruchsberechtigung der Rechtskraft der Scheidung eintritt.OGH 9 Ob 158/99x, 01.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 1 Ob 72/25g, 09.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 181/21w, 22.12.2021, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §81
Verwandte Fragen
Insolvenz · Aufteilungsanspruch des insolventen Ehegatten
Familienrecht · Vereinbarung statt gerichtlicher Aufteilung
Familienrecht · Feststellungsantrag im Aufteilungsverfahren
Familienrecht · Aufteilungsvereinbarung vor dem Scheidungsverfahren
Familienrecht · Rechtskraft der Scheidung und Aufteilungsfrist