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Kann ich die Aufteilung schon vor der rechtskräftigen Scheidung beantragen?

betrifft Ehegatten, Geschiedene
Der Anspruch auf Aufteilung entsteht erst, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Ein davor eingebrachter Antrag ist aber nicht schon deshalb unzulässig, wenn die Rechtskraft noch vor der Entscheidung über die Aufteilung eintritt. Auch Ansprüche aus einer vorweg getroffenen Vereinbarung gehören in dieses Verfahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Voraussetzung des Verfahrens nach §§ 81 ff EheG ist die (formelle) Rechtskraft des Ehescheidungsurteils, Eheaufhebungsurteils oder Ehenichtigkeitsurteils.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Genannte Normen

EheG §81

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