Muss eine elektronisch eingebrachte Eingabe unterschrieben sein?
günstig für Einbringer betrifft Rechtsanwälte, Notare, Parteien
Eingaben an Gerichte können elektronisch eingebracht werden, auch als angehängte PDF-Datei. Ein solcher Anhang braucht keine zusätzliche Unterschrift des Vertreters und ist nicht zur Verbesserung zurückzustellen. Der Anschriftcode und die technischen Sicherungen stellen sicher, dass nur der angegebene Einbringer die Eingabe abschicken konnte.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 19.04.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
1. Nach § 1 Abs 1 ERV BGBl II 2005/481 können alle Eingaben an Gerichte elektronisch eingebracht werden. Seit 1. 7. 2007 haben gemäß § 89c Abs 5 GOG, § 11 Abs 1a ERV unter anderem Rechtsanwälte ihre Eingaben im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen. Dabei können die Eingaben gemäß § 5 Abs 1 ERV auch als PDF-Anhang übermittelt werden.
2. Die Einbringung einer Mitteilung auf elektronischem Weg mittels PDF-Anhangs ist zulässig.
3. Der einer elektronischen Eingabe angeschlossene PDF-Anhang (also der Mitteilungsschriftsatz selbst) bedarf keiner weiteren Unterfertigung durch die Parteienvertreter und ist nicht zur Verbesserung zurückzustellen. Durch den Anschriftcode gemäß § 7 ERV und eine dem § 6 Abs 1 ERV entsprechende Sicherung ist gewährleistet, dass die Eingabe nur von demjenigen elektronisch eingebracht werden kann, der in der Eingabe als Einbringer bezeichnet wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die elektronische Eingabe wird dem Inhaber des ERV‑Anschriftcodes als Einbringer zugeordnet, weshalb die im ERV als PDF‑Anhang übermittelte Klage samt Antrag auf Streitanmerkung keiner Rechtsanwaltsunterschrift bedarf und es auch nicht schädlich ist, wenn ein auf dem Schriftsatz enthaltenes (eingescanntes) Unterschriftsbild den Vertretungshinweis „i.V.“ enthält.OGH 3 Ob 223/22y, 19.04.2023
- Bei elektronischer Einbringung bedarf weder die elektronische Nachricht noch der dieser angeschlossene PDF‑Anhang (also die Eingabe bzw der Mitteilungsschriftsatz selbst) einer Unterfertigung durch den Parteienvertreter. Stattdessen wird durch den Anschriftcode gemäß § 8 ERV 2021 und die für den jeweiligen Übermittlungsweg vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere die Schnittstellenbeschreibung nach § 7 ERV 2021, sichergestellt, dass die Eingabe nur von jener Person elektronisch eingebracht werden kann, die in der elektronischen Nachricht als Einbringer bezeichnet wird.OGH 3 Ob 223/22y, 19.04.2023
- Hier: Grundbuchsverfahren. Mit Amtssignatur versehener Bescheid kann zulässig als PDF‑Anhang entsprechend der Schnittstellenbeschreibung nach § 5 Abs 2 ERV eingebracht werden.OGH 5 Ob 8/14h, 13.03.2014
- Nach § 1 Abs 1a ERV können mit Amtssignatur gemäß den §§ 19 ff E‑Government‑Gesetz, BGBl I 2004/10 idgF, versehene Dokumente von Behörden als PDF‑Anhang entsprechend der Schnittstellenbeschreibung nach § 5 Abs 2 ERV eingebracht werden. § 10 Abs 2 ERV mit Ausnahme des letzten Satzes ist kraft ausdrücklicher Anordnung in § 1 Abs 1a ERV auf solche Dokumente nicht anzuwenden.OGH 5 Ob 8/14h, 13.03.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125146 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 3 Ob 223/22y, 19.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 133/16x, 28.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AußStrG 2005 §10 Abs4; ERV 2006 §1 Abs1; ERV 2006 §5 Abs1; ERV 2006 §7 Abs4; ERV 2021 §8; ERV 2021 §7
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