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Muss mein Anwalt Eingaben elektronisch bei Gericht einbringen?

betrifft Rechtsanwälte, Antragsteller, Parteien
Ja. Seit 1. Mai 2012 müssen Rechtsanwälte und andere verpflichtete Teilnehmer den elektronischen Rechtsverkehr nutzen; ein Verstoß gilt als Formmangel, der zu verbessern ist, sonst wird die Eingabe zurückgewiesen. Bis dahin war die Vorschrift bloß eine Ordnungsvorschrift, und ein persönlich überreichtes Grundbuchsgesuch durfte deswegen nicht abgewiesen werden. Der Rechtssatz gibt diese ältere Ansicht wieder.

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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Die seit 1. 1. 2008 geltende Vorschrift des § 89c Abs 5 GOG ist im Hinblick auf die Regelung des § 11 Abs 1a Satz 2 ERV 2006 derzeit noch eine reine Ordnungsvorschrift; es besteht daher kein Grund für die Abweisung eines Eintragungsgesuchs, wenn es samt Beilagen nicht in elektronischer Form eingebracht, sondern direkt bei Gericht überreicht wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124335 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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