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Was zählt bei einer elektronisch eingebrachten Klage als Inhalt?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsanwälte
Das übermittelte PDF-Dokument ist die schriftliche Eingabe. Für die Frage, wer Partei ist, zählt daher der gesamte Inhalt dieses Dokuments und nicht nur die vorgeschriebenen Angaben im Kopf des Schriftsatzes.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 30.08.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Gemäß § 89c Abs 1 erster Satz GOG iVm § 5 Abs 1 zweiter Satz ERV 2006 idF BGBl II 2007/333 stellt das übermittelte PDF-Dokument die schriftliche Eingabe (Klageschrift) dar, deren gesamter Inhalt neben den gemäß §§ 226 Abs 3, 75 Z 1 ZPO vorgeschriebenen Angaben im Kopf des Schriftsatzes zur Beurteilung der Parteistellung heranzuziehen ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125827 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

GOG §89c; ERV 2006 §5 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Wirkung des einfachen Bestreitens

Ja. Erklären Sie als beklagte Partei, den Klagsanspruch zu bestreiten, gilt das als verkürzte Protokollierung dafür, dass Sie auch die Angaben in der Klage als unwahr bestreiten.

günstig für Beklagter Erkennbarkeit der beklagten Partei

Eine Berichtigung ist nur zulässig, wenn aus der Klage zweifelsfrei erkennbar ist, wer geklagt sein sollte. Fehlt diese Klarheit, liegt keine bloße Berichtigung vor, sondern der Austausch der Partei.

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