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Darf eine kleine Gruppe öffentlich Kritik verbreiten?

günstig für Äußernder betrifft Vereine, Aktivisten, Unternehmen, Medien
Äußerungen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse genießen wie politische Meinungen einen hohen Schutz. Auch kleine und informelle Gruppen müssen ihre Tätigkeit wirksam ausüben können. Es besteht ein starkes öffentliches Interesse daran, dass solche Gruppen und einzelne Personen mit Informationen etwa zu Umwelt und Gesundheit zur öffentlichen Debatte beitragen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Wie politische Meinungsäußerungen bedürfen auch Äußerungen über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse einen hohen Grad an Schutz unter Art. 10 EMRK. In einer demokratischen Gesellschaft müssen auch kleine und informelle Gruppen wie London Greenpeace in der Lage sein, ihren Aktivitäten wirksam nachzugehen. Es besteht ein starkes öffentliches Interesse daran, solchen Gruppen und Individuen zu ermöglichen, durch die Verbreitung von Informationen über Themen wie Umweltschutz und Gesundheit zur öffentlichen Debatte beizutragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 35 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

MRK Art10 Abs2 IV4a

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