Darf sich ein Unternehmer öffentlich zu einem Thema äußern?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berichterstattung über ein Krankenhaus eines Bundeslands, welches selbst auch Medien vertreibt. Wettbewerbsabsicht und geschäftlicher Verkehr verneint.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Hier: Der Titulierung „Billigzeitung“ kommt keine besondere Bedeutung zu, deren Gewicht die Zielsetzung, einen prononcierten Beitrag zu einer öffentlichen und kontrovers geführten Debatte (COVID-19-Impfung) zu leisten, relativieren könnte.OGH 4 Ob 140/22z, 20.12.2022
- Hier: Die Einschätzung, dass der Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln, der in Vorträgen behauptet, Apotheken würden Gift verkaufen und dadurch Menschen töten, primär wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgt und deshalb der Meinungsäußerungsfreiheit ein geringeres Gewicht zukommt, ist nicht korrekturbedürftig.OGH 4 Ob 171/19d, 19.12.2019
- Kein öffentliches Interesse an unwahren und herabsetzenden Behauptungen.OGH 4 Ob 125/16k, 15.06.2016
- Liegt eine Werbung primär im Eigeninteresse des Werbenden, und nicht im Informationsinteresse der Öffentlichkeit, kommt der Meinungsäußerungsfreiheit ein geringeres Gewicht zu.OGH 4 Ob 130/12i, 18.09.2012
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- Ein höherrangiges Interesse kann etwa auch bei neutralen Produkttest in Frage kommen.OGH 4 Ob 165/11k, 28.02.2012
- Auch in solchen Debatten müssen es konkret genannte Unternehmen nicht hinnehmen, dass über sie unwahre kreditschädigende Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden.OGH 4 Ob 22/09b, 14.07.2009
- Die Anwendung dieser Grundsätze auf den Einzelfall wirft - von einer im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifenden Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage auf.OGH 3 Ob 178/08k, 03.10.2008
- Hier: Anspruch nach § 2 UWG; Teilnahme an öffentlicher Debatte verneint.OGH 4 Ob 136/08s, 26.08.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122468 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 138/22f, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Urteil wird veröffentlicht, weil es oft im Interesse der Allgemeinheit liegt, unlautere Geschäftspraktiken öffentlich aufzudecken. Die betroffenen Kreise sollen über die wahre Sachlage aufgeklärt werden. Die Veröffentlichung soll vor allem verhindern, dass sich falsche Vorstellungen weiter verbreiten.
Für die Unternehmereigenschaft braucht es keine bestimmte Betriebsgröße, kein Mindestkapital und keine besondere Organisation. Entscheidend ist allein, ob sich die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit bei genau diesem Geschäft als unternehmerisch darstellt. Es kommt also auf das Verhältnis der beiden Seiten bei diesem Geschäft an.