Zum Inhalt springen

Muss mein Strafurteil begründen, warum ich verurteilt wurde?

günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Verurteilte, Verteidiger
Ja, zumindest in gedrängter Form. Auch eine gekürzte Urteilsausfertigung muss neben den wesentlichen Bestandteilen die als erwiesen angenommenen Tatsachen knapp darstellen. Nur so lässt sich nachvollziehen und überprüfen, ob der Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 24.08.2017 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Im Falle einer Verurteilung hat die gekürzte Urteilsausfertigung neben den wesentlichen Bestandteilen des Urteils (§ 270 Abs 2 StPO) auch die vom Gericht als erwiesen angenommenen Tatsachen in gedrängter Darstellung zu enthalten, sodass insgesamt die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts nachvollziehbar und überprüfbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 49.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Strafrecht · Umfang der Urteilsbegründung
Strafrecht · Mängelrüge gegen ein Strafurteil
Strafrecht · Inhalt der Rechtsrüge
Strafrecht · Begründung einer Nichtigkeitsbeschwerde
Strafrecht · Begründungsmangel im Strafurteil rügen