Was muss meine Beschwerde gegen das Strafurteil genau angeben?
günstig für Staatsanwaltschaft betrifft Angeklagte, Verteidiger, Staatsanwaltschaft
Wenn Sie einen Begründungsmangel des Urteils rügen, müssen Sie genau angeben, auf welche Feststellungen sich der Mangel bezieht. Ein pauschaler Hinweis auf sämtliche Tatbestandsmerkmale reicht dafür nicht aus. Auch ein bloßer Verweis auf die Beweiswürdigung genügt nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (78 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Zur deutlichen und bestimmten Bezeichnung eines Begründungsmangels muss konkret auf jene Feststellungen Bezug genommen werden, auf die sich dieser beziehen soll; ein pauschaler Hinweis auf „sämtliche objektive(n) und subjektive(n) Tatbestandsmerkmale“ reicht dazu nicht hin.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bezugnahme nur auf beweiswürdigende Erwägungen genügt diesem Erfordernis nicht.OGH 12 Os 65/19d, 15.10.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130729 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 78.
- OGH 14 Os 112/18d, 21.05.2019
Im Gesetz
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