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Muss das Urteil jede Zeugenaussage vollständig wiedergeben?

betrifft Angeklagter, Verteidiger, Zeugen
Das Gericht muss die Gründe seines Urteils nur gedrängt darstellen. Es ist nicht verpflichtet, den gesamten Inhalt aller Zeugenaussagen und sonstigen Beweise zu erörtern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Das Schöffengericht ist nach § 270 Abs 2 Z 5 StPO von vornherein nur zu einer gedrängten Darstellung der Urteilsgründe, jedoch nicht dazu verhalten, den vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen und sonstiger Beweise zu erörtern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 56.

Im Gesetz

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