Zum Inhalt springen

Gilt jemand als Wärmeabgeber, obwohl kein gültiger Vertrag besteht?

günstig für Wärmeabnehmer betrifft Mieter, Wohnungseigentümer, Wärmeabgeber, Hausverwaltungen
Ja. Entscheidend ist allein, dass die Wärme tatsächlich weitergegeben wird. Ob die zugrunde liegenden Verträge rechtswirksam sind, spielt keine Rolle. Mit der tatsächlichen Weitergabe treffen den Wärmeabgeber alle Pflichten des Heizkostenabrechnungsgesetzes.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.05.2020 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2017)

Allein der Tatbestand der tatsächlichen Weitergabe der Wärme an die Wärmeabgeber löst ‑ unabhängig von der Frage der Rechtswirksamkeit zugrunde liegender Verträge ‑ die mit der Qualifikation als Wärmeabgeber iSd HeizKG verbundenen Rechtsfolgen aus. Das ergibt sich nicht nur aus der Definition des Wärmeabgebers in § 2 Z 3 HeizKG, die ausdrücklich auf die faktische Weitergabe abstellt, sondern auch aus dem Regelungsgegenstand des Heizkostenabrechnungsgesetzes.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131808 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

HeizKG §2 Z3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Anwendungsbereich des Heizkostengesetzes
Wohnungseigentum · Pflicht zur Heizkostenabrechnung
Wohnungseigentum · Ausnahme vom Heizkostengesetz bei Wärmelieferung
Mietrecht · Heizkosten des Mieters einer Eigentumswohnung
Mietrecht · Aufteilung der Heizkosten