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Gilt die Zehn-Prozent-Grenze für jeden Anteil einzeln?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Die Grenze von zehn Prozent ist auf jeden einzelnen Miteigentumsanteil zu beziehen. Es macht keinen Unterschied, ob alle betroffenen Anteile demselben Eigentümer gehören und bei ihm bleiben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Die in § 10 Abs 3 WEG in der Fassung der WRN 2006 genannte „Bagatellgrenze“ von 10 % ist auf jeden einzelnen Miteigentumsanteil zu beziehen. Es ist ohne Bedeutung, dass sämtliche von der Veränderung betroffenen Anteile im Eigentum desselben Eigentümers verbleiben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Genannte Normen

WEG 2002 idF WRN 2006 §10 Abs3

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