Wie unterscheidungskräftig muss mein Markenname sein?
günstig für Markenanmelder betrifft Unternehmer, Markenanmelder, Mitbewerber
Es wird ein großzügiger Maßstab angelegt. Schon jede noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, damit die Eintragung nicht an diesem Hindernis scheitert.
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
In der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wird bei Prüfung des Eintragungshindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab angelegt: Jede noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (4 Ob 46/18w, Stimmung hoch zwei mwN).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132935 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 198/20a, 22.12.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4 Abs1 Z3
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