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Wie lange darf ein Geldengpass dauern, ohne zahlungsunfähig zu sein?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Unternehmer, Gläubiger, Geschäftsführer
Ein bloßer Engpass liegt vor, wenn schon im Vorhinein sehr wahrscheinlich war, dass Sie sich das nötige Geld in kurzer Zeit beschaffen und dann alle Schulden pünktlich zahlen können. Im Durchschnittsfall gilt dafür eine Frist von höchstens drei Monaten. Länger darf es nur dauern, wenn nahezu sicher ist, dass der Engpass beseitigt wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Eine Zahlungsstockung liegt vor, wenn eine ex-ante-Prüfung ergibt, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass der Schuldner in einer kurzen, für die Beschaffung der benötigten Geldmittel erforderlichen, im Durchschnittsfall (wenn Umschuldungen vorzunehmen sind; Vermögensobjekte verkauft werden sollen, Gesellschafterdarlehen vereinbart werden sollen uä) drei Monate nicht übersteigenden Frist alle seine Schulden pünktlich zu zahlen in der Lage sein wird. Eine noch längere Frist setzt voraus, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der Beseitigung der Liquiditätsschwäche zu rechnen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126561 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KO §30; KO §31; KO §66

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Zahlungsunfähigkeit und ihre Anzeichen

Zahlungsunfähig sind Sie, wenn Ihnen dauerhaft das Geld fehlt, um fällige Rechnungen regelmäßig zu bezahlen. Ein kurzer Engpass genügt dafür nicht. Anzeichen sind, dass trotz Urteilen, Mahnungen und erfolgloser Pfändungen nicht gezahlt wird und nur noch die dringendsten Schulden beglichen werden.

günstig für Gläubiger Verjährung der Bürgschaftsschuld

Die Bürgschaftsschuld verjährt grundsätzlich erst nach dreißig Jahren, unabhängig von der Frist für die Hauptschuld. Verjährt die Hauptschuld tatsächlich früher, endet auch Ihre Haftung mit ihr. Wird die Verjährung gegen den Hauptschuldner unterbrochen, etwa durch ein Urteil, wirkt das innerhalb der dreißig Jahre auch gegen Sie.

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