Wann gilt jemand als zahlungsunfähig?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Methode „Loch auf, Loch zu“ ist unzulässig.OGH 8 Ob 127/21s, 29.11.2021
- Hier: Zahlungsunfähigkeit verneint, weil zu Gunsten der Liquidationsmasse hinterlegte Beträge in ausreichender Höhe vorhanden waren, über die die Liquidatoren jederzeit und frei verfügen könnten.OGH 8 Ob 17/20p, 24.04.2020
- Eine allfällige Uneinigkeit der gesamtvertretungsbefugten Liquidatoren stellt die Zahlungsunfähigkeit nicht her.OGH 8 Ob 17/20p, 24.04.2020
- Das Vorhandensein eines nicht entsprechend rasch realisier- oder belastbaren Liegenschaftsbesitzes hat für die Frage des Vorliegens einer Zahlungsunfähigkeit keine entscheidende Bedeutung.OGH 8 Ob 5/19x, 25.01.2019
- Zahlungsunfähigkeit iSd § 66 KO liegt vor, wenn der Schuldner mehr als 5 % aller fälligen Schulden nicht begleichen kann.OGH 3 Ob 99/10w, 19.01.2011
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit wird sowohl im § 69 KO als auch im § 159 StGB gleich ausgelegt.OGH 1 Ob 134/07y, 22.10.2007
- Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht im Stande ist, alle fälligen Schulden bei redlicher wirtschaftlicher Gebarung in angemessener Frist zu begleichen.OGH 1 Ob 134/07y, 22.10.2007
- Zur Abgrenzung zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit (Ablehnung der Ansicht von Dellinger in Konecny/Schubert, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen § 66 KO Rz 42 ff, insb 49).OGH 10 Ob 90/04i, 18.02.2005
- Zahlungsunfähigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht in „angemessener" Frist bezahlen kann.OGH 10 Ob 90/04i, 18.02.2005
- Allein der Umstand, dass der Schuldner nicht Willens ist, eine bestimmte Verpflichtung zu erfüllen, genügt nicht.OGH 8 Ob 87/02f, 07.11.2002
- Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner mangels parater Zahlungsmittel nicht in der Lage ist, seine fälligen Schulden zu bezahlen und sich die erforderlichen Zahlungsmittel voraussichtlich auch nicht alsbald beschaffen kann.OGH 8 Ob 87/02f, 07.11.2002
- Künftig fällige Verbindlichkeiten sind nicht zu berücksichtigen.OGH 8 Ob 624/88, 28.06.1990
- Zahlungsunfähigkeit ist auch dann anzunehmen, wenn nicht nur eine zeitlich befristete Zahlungsstockung oder die Zurückhaltung einzelner Schulden aus einem bestimmten Grund vorliegt, sondern der Schuldner in Wahrheit nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten grundsätzlich seinen Verpflichtungen entsprechend regelmäßig zu befriedigen. Fallweise oder punktuelle Befriedigung nach der Methode "Loch auf, Loch zu" können nicht die Annahme der Zahlungsunfähigkeit verhindern.OGH 7 Ob 526/89, 23.02.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064528 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 6 Ob 106/25v, 16.10.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 66 · Zahlungsunfähigkeit
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein bloßer Engpass liegt vor, wenn schon im Vorhinein sehr wahrscheinlich war, dass Sie sich das nötige Geld in kurzer Zeit beschaffen und dann alle Schulden pünktlich zahlen können. Im Durchschnittsfall gilt dafür eine Frist von höchstens drei Monaten. Länger darf es nur dauern, wenn nahezu sicher ist, dass der Engpass beseitigt wird.
Ein Schuldbekenntnis und ein Zahlungsversprechen wirken nur, wenn dahinter ein Rechtsgrund steht. Geldforderungen ganz ohne Grund gibt es bis auf wenige Ausnahmen wie Wechsel oder Anweisungen nicht.