Kann ich einen Vertrag kündigen, den ich einmalig bezahlte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 27.04.2018 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2011)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anwendung des § 15 Abs 1 KSchG bejaht.OGH 8 Ob 1/18g, 27.04.2018
- Hier: Anwendung des § 15 Abs 1 KSchG bejaht.OGH 9 Ob 85/17s, 25.04.2018
- Hier: Dauergrabpflegevertrag mit Einmalerlag bei Vertragsabschluss.OGH 9 Ob 75/10k, 28.02.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 Ob 1/18g, 27.04.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 85/17s, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 15 · Verträge über wiederkehrende Leistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei Verträgen, die mehrere Arten von Leistungen mischen, kommt es für Ihr besonderes Kündigungsrecht darauf an, welches Gewicht die Teile haben. Spielen die Kauf- oder Arbeitsleistungen nur eine untergeordnete Rolle, greift dieses Kündigungsrecht nicht. Sind sie dagegen von echtem Gewicht, können Sie sich darauf berufen.
Ja. Das Rücktrittsrecht für Verträge, die Sie nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen haben, gilt auch für Verträge, die längere Zeit laufen, etwa ein Mietverhältnis. Nur für Versicherungsverträge gibt es eine eigene Regelung.