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Kann ich einen Vertrag kündigen, den ich einmalig bezahlte?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Unternehmer, Vertragspartner
Nach dieser Bestimmung nicht. Das Kündigungsrecht für Verträge über wiederkehrende Leistungen setzt voraus, dass Sie sich zu wiederholten Zahlungen verpflichtet haben. Zahlen Sie einmalig einen Gesamtbetrag, etwa bei einem Dauergrabpflegevertrag mit Einmalerlag, greift es nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 27.04.2018 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2011)

Unter § 15 KSchG fallen nicht Verträge, bei denen sich der Verbraucher zu einer einmaligen Geldgesamtleistung verpflichtet.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Kündigung bei gemischten Dauerverträgen

Bei Verträgen, die mehrere Arten von Leistungen mischen, kommt es für Ihr besonderes Kündigungsrecht darauf an, welches Gewicht die Teile haben. Spielen die Kauf- oder Arbeitsleistungen nur eine untergeordnete Rolle, greift dieses Kündigungsrecht nicht. Sind sie dagegen von echtem Gewicht, können Sie sich darauf berufen.

günstig für Konsument Rücktritt bei Dauerverträgen

Ja. Das Rücktrittsrecht für Verträge, die Sie nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen haben, gilt auch für Verträge, die längere Zeit laufen, etwa ein Mietverhältnis. Nur für Versicherungsverträge gibt es eine eigene Regelung.

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