Ist eine Kündigung meines Stromvertrags eine Preiserhöhung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2024)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134845 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 7 Ob 165/25b, 19.11.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 152/24x, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 7/24y, 22.05.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Schutz vor unzulässigen Preisänderungsklauseln gilt auch bei Verträgen, die auf Dauer angelegt sind. Er soll Sie als Verbraucher vor überraschenden Preiserhöhungen bewahren.
Eine Preisänderung im Strombereich setzt voraus, dass Ihr Vertrag eine gültige Regelung darüber enthält. Ein gesetzliches Recht zur Preisänderung, das ohne solche Vertragsregelung gelten würde, gibt es nicht. Für den Energiebereich gelten insoweit keine Sonderregeln gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht.