Zum Inhalt springen

Ist ein Logo auf Souvenirartikeln ein Herkunftshinweis?

günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Konsument
Es ist allgemein bekannt, dass sich Einrichtungen um zusätzliche Einnahmen bemühen, indem sie Waren und Dienstleistungen unter ihren bekannten Marken anbieten. Deshalb versteht das Publikum eine solche Marke auf einer Ware oder bei einer Dienstleistung als Hinweis darauf, von wem sie stammt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Es ist allgemein bekannt, wie sehr sich – oft aus der unmittelbaren Verwaltung der öffentlichen Hand ausgelagerte und damit wirtschaftlich selbständige – Institutionen bemühen (müssen), durch das Angebot verschiedener Waren und Dienstleistungen, die mit der(n) bekannten Marke(n) der Institution gekennzeichnet sind (Merchandising), zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Die auf Waren angebrachte oder im Zusammenhang mit Dienstleistungen gebrauchte Marke wird daher als Herkunftshinweis verstanden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

MSchG §10

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Herkunftsfunktion und Verwechslungsgefahr
Wettbewerb · Kennzeichenmäßiger Gebrauch eines Zeichens
Wettbewerb · Schutz der bekannten Marke
Wettbewerb · Herkunftsgarantie der Marke
Wettbewerb · Rechnungslegung bei Markenverletzung