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Hilft mir ein deutsches Urteil zum Obersten Gerichtshof?

betrifft Kläger, Beklagte, Revisionswerber
Nein. Ob Ihre Sache eine erhebliche Rechtsfrage betrifft, richtet sich allein nach der Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofs. Dass Gerichte im Ausland anders entscheiden, eröffnet Ihnen den Weg dorthin nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2011)

§ 502 Abs 1 ZPO stellt nicht auf ausländische, sondern auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ab.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126988 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Im Gesetz

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