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Ab wann läuft die Frist für den Makler?

günstig für Makler betrifft Makler, Auftraggeber, Käufer, Verkäufer
Die Verjährung läuft erst weiter, wenn der Makler tatsächlich davon erfährt, dass das vermittelte Geschäft abgeschlossen wurde. Nachfragen oder Nachforschen muss er dafür nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 20.09.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Nach § 11 Satz 2 MaklerG ist die Verjährung so lange in ihrem Fortlauf gehemmt, bis der Makler vom Abschluss des vermittelten Geschäfts tatsächlich Kenntnis erlangt hat. Erkundigungs‑ oder Nachforschungspflichten treffen den Makler nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

MaklerG §11

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