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Gilt die kurze Maklerfrist für alle Ansprüche?

betrifft Makler, Auftraggeber, Käufer, Verkäufer
Die besondere Verjährungsregel des Maklergesetzes gilt jedenfalls für alle Ansprüche, die in diesem Gesetz geregelt sind. Sie beschränkt sich also nicht auf die Provision.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 20.09.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Die besondere Verjährungsregel des § 11 MaklerG erfasst jedenfalls sämtliche Ansprüche, die im MaklerG normiert sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

MaklerG §11

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