Welche Regel gilt für den Ausgleich nach einem Unfall?
betrifft Unfallbeteiligte, Halter, Versicherer
Für den Ausgleich zwischen mehreren Haftenden nach einem Verkehrs- oder Luftfahrtunfall gelten die besonderen Bestimmungen dieser Gesetze. Sie gehen der allgemeinen Regel über Mitschuldner vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
§ 152 LFG und § 11 EKHG sind jeweils lex specialis gegenüber § 896 ABGB.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Soweit § 11 EKHG keine besonderen Regelungen trifft, sind auf das nach § 8 EKHG begründete Gesamtschuldverhältnis die allgemeinen Bestimmungen der §§ 891 ff ABGB anzuwenden.OGH 2 Ob 152/16s, 27.10.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127151 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 2 Ob 221/23y, 21.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 103/17m, 26.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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