Wann darf ich einen Kaufvertrag wegen eines Mangels ganz auflösen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Überschreitung eines Liefertermins stellt im Allgemeinen noch keine wesentliche Vertragsverletzung dar. Anderes kann aber vor allem dann gelten, wenn ein Fixgeschäft vereinbart wurde.OGH 4 Ob 110/19h, 05.07.2019
- Weigert sich der Käufer grundlos, die Nacherfüllung anzunehmen, verliert er sein Aufhebungsrecht nach Art 8 CISG.OGH 4 Ob 159/11b, 22.11.2011
- Die Vertragsaufhebung ist als ultima ratio nur dann gerechtfertigt, wenn eine besonders schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt, die so gewichtig ist, dass das Erfüllungsinteresse im Wesentlichen entfällt.OGH 4 Ob 159/11b, 22.11.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 100/25m, 30.06.2026, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art25; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art49 Abs1 lita; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art80
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch bei einem wesentlichen Mangel, der sich nicht beheben lässt, müssen Sie den Vertrag nicht auflösen. Sie können stattdessen den Preis mindern, und zwar bis auf jenes Entgelt, das der noch möglichen Nutzung entspricht.
Ist die gekaufte Sache wegen eines Mangels weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert, können Sie die Aufhebung des Kaufs verlangen. Dass derselbe Mangel auch Gewährleistungsansprüche auslösen könnte, hindert Sie daran nicht.