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Wann darf ich einen Kaufvertrag wegen eines Mangels ganz auflösen?

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Sie können einen internationalen Kaufvertrag nur dann zur Gänze auflösen, wenn die Vertragsverletzung wirklich schwer wiegt. Das beurteilt das Gericht immer nach dem gesamten Bild des Einzelfalls und nach sachlichen Maßstäben. Dabei zählen Art und Ausmaß des Fehlers, seine Auswirkungen auf Sie sowie die Frage, ob eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur in angemessener Zeit möglich, leistbar und für Sie zumutbar wäre.

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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Ob eine wesentliche, die Aufhebung des Vertrags rechtfertigende Vertragsverletzung nach dem UN‑Kaufrechtsübereinkommen (Art 49 Abs 1 lit a iVm Art 25 CISG) vorliegt, ist regelmäßig aufgrund einer Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls nach objektiven Kriterien zu bestimmen. In die gebotene Interessenabwägung sind neben Art und Ausmaß der Vertragsverletzung und deren Auswirkungen auf die vertragstreue Partei unter anderem auch die Möglichkeit einer Nachlieferung oder Verbesserung innerhalb angemessener Frist, deren Kosten sowie deren Zumutbarkeit für den Käufer einzubeziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

UN-Kaufrechtsübk - CISG Art25; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art49 Abs1 lita; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art80

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Preisminderung bei unbehebbarem Mangel

Auch bei einem wesentlichen Mangel, der sich nicht beheben lässt, müssen Sie den Vertrag nicht auflösen. Sie können stattdessen den Preis mindern, und zwar bis auf jenes Entgelt, das der noch möglichen Nutzung entspricht.

günstig für Käufer Kaufaufhebung bei mangelbedingtem Minderwert

Ist die gekaufte Sache wegen eines Mangels weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert, können Sie die Aufhebung des Kaufs verlangen. Dass derselbe Mangel auch Gewährleistungsansprüche auslösen könnte, hindert Sie daran nicht.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Geringfügiger Mangel und Vertragsauflösung
Vertragsrecht · Aufhebung eines internationalen Kaufvertrags
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