Darf ein früherer Mitarbeiter mitgenommene Unterlagen weiter nutzen?
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Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127291 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 78/17z, 27.07.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UWG §1 D3d; UWG §14 A1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nutzt ein früherer Mitarbeiter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seines alten Arbeitgebers, ist das nur unter besonderen Umständen sittenwidrig. Das ist der Fall, wenn er sich die Geheimnisse planmäßig und unbefugt verschafft hat, um sie nach dem Ausscheiden im Wettbewerb zu verwerten.
Nein. Wer Betriebsgeheimnisse seines früheren Arbeitgebers verwertet, haftet dafür auch nach dem Austritt aus dem Dienstverhältnis. Das Ende der Beschäftigung beendet diese Verantwortung nicht.