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Darf ich mein Wissen aus dem alten Job weiterverwenden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer, Mitbewerber
Ja, grundsätzlich schon. Was Sie im früheren Arbeitsverhältnis redlich erfahren haben, dürfen Sie später verwerten. Unlauter wird es erst bei besonderen Umständen, etwa wenn Sie schon während des Arbeitsverhältnisses innerlich die Seite gewechselt haben oder vorsätzlich gegen eine vereinbarte Geheimhaltung verstoßen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Auch die Verwertung redlich gewonnener Kenntnisse, insbesondere von Geschäftsgeheimnissen oder Betriebsgeheimnissen, durch einen früheren Beschäftigten, die grundsätzlich nicht gegen § 1 UWG verstößt, kann bei Vorliegen besonderer Umstände sittenwidrig sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Genannte Normen

UWG §1 D3d; UWG §11

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Firmengeheimnisse nach dem Ausscheiden

Nutzt ein früherer Mitarbeiter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seines alten Arbeitgebers, ist das nur unter besonderen Umständen sittenwidrig. Das ist der Fall, wenn er sich die Geheimnisse planmäßig und unbefugt verschafft hat, um sie nach dem Ausscheiden im Wettbewerb zu verwerten.

günstig für Arbeitgeber Betriebsgeheimnisse nach Dienstende

Nein. Wer Betriebsgeheimnisse seines früheren Arbeitgebers verwertet, haftet dafür auch nach dem Austritt aus dem Dienstverhältnis. Das Ende der Beschäftigung beendet diese Verantwortung nicht.

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Mitgenommene Unterlagen ehemaliger Mitarbeiter
Wettbewerb · Kopieren von Betriebsgeheimnissen vor dem Austritt
Arbeitsrecht · Geheimhaltungsvereinbarung und Konkurrenzklausel