Gilt der Anspruch auf ein faires Verfahren auch vorläufig?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Obsorgeverfahren ist die Anordnung einer vorläufigen Maßnahmen nach § 107 Abs 2 AußStrG ohne Anhörung des Antragsgegners möglich, wenn dies zum Schutz eines Minderjährigen aufgrund besonderer Umstände unverzüglich notwendig ist. Dabei ist ein strenger Maßstab geboten, da bei unterbliebener Anhörung kein Rechtsbehelf zur nachträglichen Gewährung des rechtlichen Gehörs (wie § 397 EO im Verfahren wegen einstweiliger Verfügung) zur Verfügung steht.OGH 2 Ob 224/23i, 23.01.2024
- Allerdings hat im vorliegenden Provisorialverfahren ohnehin eine Verhandlung unter Beiziehung einer Sachverständigen stattgefunden, an deren Ende der Beschluss über die einstweilige Obsorgeübertragung verkündet wurde. Das Erstgericht war im Sinne der Eilbedürftigkeit des Verfahrens nicht dazu gehalten, auch nachfolgende ergänzende Angaben der Mutter einer Behandlung durch die Sachverständige zu unterziehen.OGH 4 Ob 215/22d, 31.01.2023
- Die Entziehung des Vertretungsrechts eines Rechtsanwalts vor bestimmten oder allen Gerichten oder Behörden hat bedeutende Auswirkungen auf das Ansehen und Geschäft des Anwalts, weshalb davon ausgegangen werden muss, dass eine einstweilige Maßnahme zur Entziehung des Vertretungsrechts das auf dem Spiel stehende zivile Recht wirksam entscheidet. Art 6 Abs 1 MRK ist daher auf derartige Verfahren betreffend eine einstweilige Maßnahme anwendbar. (Helmut Blum gg. Österreich)OGH Bsw 33060/10, 05.04.2016
- Die Anwendbarkeit von Art 6 MRK auf Verfahren über einstweilige Verfügungen setzt weiters voraus, dass das betroffene Recht im Hauptverfahren und im Verfahren über die einstweilige Verfügung „zivil“ im autonomen Sinn dieses Begriffs nach Art 6 Abs 1 MRK ist. (A. K. gg. Liechtenstein)OGH Bsw 38191/12, 09.07.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127445 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 2 Ob 224/23i, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 30/22k, 24.03.2022, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
MRK Art6 II1a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Weil eine einstweilige Verfügung möglichst rasch Schutz bieten soll, genügt eine überschlägige Prüfung; das ausländische Recht wird angewendet, wenn die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen wahrscheinlich ist. Ein Sachverständigengutachten über die ausländische Rechtslage wird in einem solchen Eilverfahren nicht eingeholt.
Ja. Schreibt das Gesetz vor, dass eine bestimmte Vorfrage nicht vom Gericht, sondern von einer anderen Stelle zu klären ist, muss das Verfahren bis dahin unterbrochen werden. In diesen Fällen gilt der sonst geltende Ausschluss von Rechtsmitteln gegen Unterbrechungsentscheidungen nicht.