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Gilt der Anspruch auf ein faires Verfahren auch vorläufig?

günstig für Antragsgegner betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Eltern, Verfahrensparteien
Die Garantien eines fairen Verfahrens gelten auch für vorläufige Anordnungen, wenn damit tatsächlich über einen Anspruch oder eine Pflicht entschieden wird. Muss eine Entscheidung ganz rasch fallen, damit sie überhaupt wirkt, können nicht alle Garantien sofort eingehalten werden. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts müssen aber immer gewahrt bleiben.

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Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Art 6 MRK ist auf Verfahren über eine vorläufige Maßnahme anwendbar, wenn davon auszugehen ist, dass sie – ungeachtet der Dauer ihrer Geltung – effektiv über einen zivilrechtlichen Anspruch oder eine Verpflichtung entscheidet. In Ausnahmefällen – in denen etwa die Effektivität der angestrebten Maßnahme von einer raschen Entscheidung abhängt – kann die sofortige Erfüllung aller Anforderungen des Art 6 MRK unmöglich sein. Während die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des betroffenen Tribunals oder Richters in solchen Verfahren eine unentbehrliche und unveräußerliche Sicherheit ist, können daher in solchen besonderen Fällen andere Verfahrensgarantien nur in jenem Ausmaß anwendbar sein, das mit der Art und dem Zweck des jeweiligen Provisorialverfahrens vereinbar ist. Vor dem EGMR wird es Sache der jeweiligen Regierung sein nachzuweisen, dass angesichts des Zwecks des Verfahrens bestimmte Garantien nicht angewendet werden konnten, ohne das Erreichen des Zwecks des Verfahrens übermäßig zu beeinträchtigen. (Bem: Micallef gegen Malta)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127445 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

MRK Art6 II1a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Ausländisches Recht im Eilverfahren

Nein. Weil eine einstweilige Verfügung möglichst rasch Schutz bieten soll, genügt eine überschlägige Prüfung; das ausländische Recht wird angewendet, wenn die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen wahrscheinlich ist. Ein Sachverständigengutachten über die ausländische Rechtslage wird in einem solchen Eilverfahren nicht eingeholt.

günstig für Antragsteller Pflicht zur Unterbrechung bei Vorfrage

Ja. Schreibt das Gesetz vor, dass eine bestimmte Vorfrage nicht vom Gericht, sondern von einer anderen Stelle zu klären ist, muss das Verfahren bis dahin unterbrochen werden. In diesen Fällen gilt der sonst geltende Ausschluss von Rechtsmitteln gegen Unterbrechungsentscheidungen nicht.

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