Werde ich vor einer einstweiligen Verfügung angehört?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (33 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1989)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch im Provisorialverfahren hat in der Regel eine öffentliche Verhandlung stattzufinden. Daraus ergibt sich, dass es für die Parteien eines Provisorialverfahrens keine uneingeschränkte Anonymität geben kann.OGH 6 Ob 181/18p, 27.02.2019
- Eine Erweiterung der Anfechtungsmöglichkeiten im Fall einer die Nichtigkeit oder die Mangelhaftigkeit des Verfahrens ablehnenden Rekursentscheidung ist aus der geänderten Rechtsprechung des EGMR nicht abzuleiten.OGH 4 Ob 85/12x, 11.05.2012
- In Ausnahmefällen, etwa dann, wenn die Effektivität der Maßnahme von einer raschen Entscheidung abhängt, ist aber weiterhin die einseitige Erlassung einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des Gegners zulässig, weil ja der nachfolgend mögliche Widerspruch das rechtliche Gehör sicherstellt.OGH 2 Ob 140/10t, 02.12.2010
- Auf Grund der Entscheidung des EGMR vom 15. 10. 2009, Micallef gegen Malta, 17056/06, sind im Regelfall nunmehr auch im Provisorialverfahren die Garantien des Art 6 EMRK voll anwendbar.OGH 2 Ob 140/10t, 02.12.2010
- Der Gegner der gefährdeten Partei hat keinen verfahrensrechtlichen Anspruch, vor der Entscheidung über den Sicherungsantrag gehört zu werden.OGH 3 Ob 74/09t, 12.05.2009
- Dies vor allem deshalb, weil das Sicherungsverfahren grundsätzlich von der Erlassung provisorischer Maßnahmen auch aufgrund bloß einseitigen Parteivorbringens ausgeht.OGH 3 Ob 74/09t, 12.05.2009
- Hier: Einstweilige Entscheidung über die Obsorge und den persönlichen Verkehr gemäß § 107 Abs 2 AußStrG 2005.OGH 6 Ob 160/06g, 31.08.2006
- Das Provisorialverfahren ist in erster Instanz grundsätzlich einseitig. Daher kann die Unterlassung einer vorherigen Anhörung des Gegners auch niemals den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO verwirklichen.OGH 6 Ob 99/06m, 27.04.2006
- Im Provisorialverfahren gilt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht.OGH 4 Ob 35/05h, 05.04.2005
- Die Unterlassung der Ladung der Antragsgegnerin zur Einvernahme einer Auskunftsperson oder die Unterlassung der Zusendung des Protokolls über die Einvernahme einer solchen stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.OGH 16 Ok 1/99, 01.03.1999
- Dies gilt auch für zulässige Beweisergänzungen durch das Rekursgericht aufgrund von vorgelegten Urkunden. Das Gericht zweiter Instanz tritt in einem solchen Fall bei der Sammlung des Prozessstoffes an die Stelle des Gerichtes erster Instanz.OGH 6 Ob 21/99b, 25.02.1999
- Holt das Gericht eine Äußerung des Gegners ein, so ist es nicht verpflichtet, der gefährdeten Partei die Äußerung des Gegners zu einer Gegenäußerung zuzustellen.OGH 4 Ob 218/97f, 07.10.1997
- Bei vorläufigen, sichernden Maßnahmen handelt es sich keinesfalls um Strafen.OGH 4 Ob 58/89, 27.06.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074799 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 33.
- OGH 9 Ob 52/26a, 31.07.2026, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 53/23g, 25.04.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 389 · Antrag auf Erlassung einstweiliger Verfügungen
- EO § 390 · Sicherheitsleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat das erste Gericht Ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung ohne inhaltliche Prüfung aus formalen Gründen zurückgewiesen, darf das zweite Gericht darüber inhaltlich entscheiden.
Nein. Wird die Klage einfach zurückgezogen, verliert die einstweilige Verfügung ihre Grundlage nicht. Erst wenn die Klage unter Verzicht auf den Anspruch zurückgenommen wird, ist die Verfügung aufzuheben.