Zum Inhalt springen

Muss das Gericht bei einer einstweiligen Verfügung ausländisches Recht genau klären?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Unterhaltsberechtigte
Nein. Weil eine einstweilige Verfügung möglichst rasch Schutz bieten soll, genügt eine überschlägige Prüfung; das ausländische Recht wird angewendet, wenn die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen wahrscheinlich ist. Ein Sachverständigengutachten über die ausländische Rechtslage wird in einem solchen Eilverfahren nicht eingeholt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 22.09.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Die Zulässigkeit einer bloß kursorischen Prüfung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen auf dem Boden des jeweils maßgebenden Auslandsrecht folgt aus dem Zweck des Provisorialverfahrens, möglichst rasch Rechtsschutz zu gewähren. Ausländisches Sachrecht ist im Provisorialverfahren daher im Allgemeinen schon dann anzuwenden, wenn die Richtigkeit des erhobenen Materials wahrscheinlich ist. Jedenfalls im Eilverfahren zur Gewährung einstweiligen Unterhalts scheidet etwa auch die Einholung des Gutachtens eines Sachverständigen zur Klärung der relevanten ausländischen Rechtslage (primär) auf dem Boden der aktuellen ausländischen höchstgerichtlichen Rechtsprechung aus. Hier: Auferlegung einstweiligen Unterhalts.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Behauptungen bei einstweiliger Verfügung

Bei einer einstweiligen Verfügung prüft das Gericht nur innerhalb dessen, was die antragstellende Partei selbst behauptet hat. Es sammelt nicht von sich aus weiteres Material und dringt auch nicht auf ergänzendes Vorbringen. Was Sie nicht vorbringen, bleibt unberücksichtigt.

günstig für Antragsgegner Rechtliches Gehör bei einstweiliger Verfügung

In der Regel ja. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelten die Verfahrensgarantien nunmehr auch im Verfahren über einstweilige Verfügungen; nur ausnahmsweise, etwa wenn die Maßnahme nur bei rascher Entscheidung wirkt, darf ohne vorherige Anhörung entschieden werden, weil der nachfolgende Widerspruch das Gehör sichert. Der Rechtssatz selbst gibt die ältere Ansicht wieder, wonach diese Garantien hier nicht galten.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Ausländisches Recht im Sicherungsverfahren
Familienrecht · Gutachten im Kindesrückgabeverfahren
Familienrecht · Einstweiliger Unterhalt in angemessener Höhe
Familienrecht · Einstweiliger Erwachsenenvertreter im Verfahren
Verfahrensrecht · Ermittlung ausländischen Rechts