Muss das Gericht bei einer einstweiligen Verfügung ausländisches Recht genau klären?
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 22.09.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ermittlung des englischen Lauterkeitsrechts.OGH 4 Ob 106/13m, 09.07.2013
- Hier: Sicherung einer Geldforderung.OGH 1 Ob 16/01m, 26.06.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115011 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 3 Ob 152/16y, 22.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 378 · Zulässigkeit
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer einstweiligen Verfügung prüft das Gericht nur innerhalb dessen, was die antragstellende Partei selbst behauptet hat. Es sammelt nicht von sich aus weiteres Material und dringt auch nicht auf ergänzendes Vorbringen. Was Sie nicht vorbringen, bleibt unberücksichtigt.
In der Regel ja. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelten die Verfahrensgarantien nunmehr auch im Verfahren über einstweilige Verfügungen; nur ausnahmsweise, etwa wenn die Maßnahme nur bei rascher Entscheidung wirkt, darf ohne vorherige Anhörung entschieden werden, weil der nachfolgende Widerspruch das Gehör sichert. Der Rechtssatz selbst gibt die ältere Ansicht wieder, wonach diese Garantien hier nicht galten.