Bekomme ich Geld zurück, wenn die Firma falsch informierte?
günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsument, Unternehmer, Aktiengesellschaft
Ja, das ist möglich. Die Vorschriften über Börsemeldungen und über Marktmanipulation schützen auch Sie als Anleger. Verletzt ein börsenotiertes Unternehmen schuldhaft seine Meldepflichten oder verbreitet es falsche Angaben, kann es Ihnen den Schaden ersetzen müssen. Der Schutz gilt für jede Anlageentscheidung, also auch dafür, ob Sie ein Papier überhaupt kaufen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 10.02.2017 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Wenngleich das BörseG wegen Verletzung der Ad-Hoc-Publizitätspflicht (§ 48d Abs 1 BörseG) oder wegen marktmanipulativer Handlungen (§ 48a Abs 1 Z 2 BörseG) nur verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen vorsieht (§ 48 Abs 1 Z 2, § 48c BörseG), die gemäß § 9 Abs 1 VStG gegen die Vorstandsmitglieder zu verhängen sind, sind diese Bestimmungen als Schutzgesetze zu qualifizieren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die börserechtlichen Publizitätsvorschriften sollen (auch) die durch Informationsdefizite entstehende Bildung unangemessener Marktpreise verhindern (so schon 9 Ob 26/14k ua).OGH 1 Ob 157/16v, 10.02.2017
- Der Tatbestand der Marktmanipulation im Sinne des § 48a Abs 1 Z 2 lit c BörseG liegt nicht erst bei Wissentlichkeit, sondern schon bei schuldhafter Unkenntnis, dass die Informationen falsch oder irreführend waren, vor. (so auch 9 Ob 26/14k).OGH 6 Ob 71/15g, 27.05.2015
- Dieser Vertrauensschutz besteht für jegliche Anlageentscheidung (vgl § 48a Abs 1 Z 1 BörseG), somit nicht nur für solche, zu welchem Preis ein Wertpapier erworben werden soll, sondern auch für die Entscheidung, ob das Wertpapier überhaupt angeschafft werden soll.OGH 4 Ob 239/14x, 24.03.2015
- Damit wird die für die Erfüllung der Ad‑hoc‑Publizität verantwortliche Emittentin schadenersatzpflichtig, wenn pflichtwidrig und schuldhaft Ad‑Hoc‑Mitteilungen unterlassen wurden oder diese unrichtig waren. Marktmanipulatives Verhalten von Organmitgliedern oder sonstigen Repräsentanten im Sinne des § 337 ABGB einer AG führt schon nach allgemeinen Grundsätzen zur Deliktshaftung der AG selbst.OGH 6 Ob 28/12d, 15.03.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127724 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 157/16v, 10.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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