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Bekomme ich Geld zurück, wenn die Firma falsch informierte?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsument, Unternehmer, Aktiengesellschaft
Ja, das ist möglich. Die Vorschriften über Börsemeldungen und über Marktmanipulation schützen auch Sie als Anleger. Verletzt ein börsenotiertes Unternehmen schuldhaft seine Meldepflichten oder verbreitet es falsche Angaben, kann es Ihnen den Schaden ersetzen müssen. Der Schutz gilt für jede Anlageentscheidung, also auch dafür, ob Sie ein Papier überhaupt kaufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 10.02.2017 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Wenngleich das BörseG wegen Verletzung der Ad-Hoc-Publizitätspflicht (§ 48d Abs 1 BörseG) oder wegen marktmanipulativer Handlungen (§ 48a Abs 1 Z 2 BörseG) nur verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen vorsieht (§ 48 Abs 1 Z 2, § 48c BörseG), die gemäß § 9 Abs 1 VStG gegen die Vorstandsmitglieder zu verhängen sind, sind diese Bestimmungen als Schutzgesetze zu qualifizieren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127724 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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