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Warum brauche ich sechs Monate Arbeit vor der Geburt?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Eltern, Arbeitnehmer, Selbständige
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bekommt nur, wer in den letzten sechs Monaten vor der Geburt in Österreich sozialversichert erwerbstätig war. Diese Bedingung ist sachlich gerechtfertigt, weil die Leistung den Entfall des früheren Einkommens ersetzen soll. Sie soll Ihnen erlauben, trotz kurzer Berufspause den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Die Anspruchsvoraussetzung, dass der Elternteil, der das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen will, in den letzten sechs Monaten vor der Geburt einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit tatsächlich nachgegangen ist, ist sachlich begründet, bezweckt doch diese Leistung als (teilweiser) Ersatz für den Entfall des früheren Einkommens, jenen Elternteilen, die vor der Geburt über ein relativ hohes Erwerbseinkommen verfügt haben, die Möglichkeit zu geben, trotz kurzzeitigem Rückzug aus dem Erwerbsleben den bisherigen Lebensstandard zu erhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127744 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Genannte Normen

KBGG §24

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