Warum brauche ich sechs Monate Arbeit vor der Geburt?
günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Eltern, Arbeitnehmer, Selbständige
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bekommt nur, wer in den letzten sechs Monaten vor der Geburt in Österreich sozialversichert erwerbstätig war. Diese Bedingung ist sachlich gerechtfertigt, weil die Leistung den Entfall des früheren Einkommens ersetzen soll. Sie soll Ihnen erlauben, trotz kurzer Berufspause den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Die Anspruchsvoraussetzung, dass der Elternteil, der das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen will, in den letzten sechs Monaten vor der Geburt einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit tatsächlich nachgegangen ist, ist sachlich begründet, bezweckt doch diese Leistung als (teilweiser) Ersatz für den Entfall des früheren Einkommens, jenen Elternteilen, die vor der Geburt über ein relativ hohes Erwerbseinkommen verfügt haben, die Möglichkeit zu geben, trotz kurzzeitigem Rückzug aus dem Erwerbsleben den bisherigen Lebensstandard zu erhalten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch der kurzzeitige Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist anspruchsschädlich.OGH 10 ObS 107/20p, 13.10.2020
- Hier: Familienzeitbonus.OGH 10 ObS 38/19i, 30.07.2019
- Gegen die Bestimmung des § 24 Abs 1 Z 2 KBGG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.OGH 10 ObS 76/13v, 25.06.2013
- Im Hinblick auf die Einkommensersatzfunktion des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes und den damit verfolgten Zweck, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten, ist es durchaus sachgerecht, für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld eine gewisse Mindestdauer der tatsächlich ausgeübten Erwerbstätigkeit vorauszusetzen.OGH 10 ObS 76/13v, 25.06.2013
- Aus dem tatsächlichen Bezug von Wochengeld oder einer vergleichbaren Leistung ist nicht zugleich auch das Vorliegen einer Erwerbstätigkeit ableitbar.OGH 10 ObS 42/13v, 16.04.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127744 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 10 ObS 104/25d, 18.11.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
KBGG §24
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