Zählt Arbeit im EU-Ausland für das Kinderbetreuungsgeld mit?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Mütter, Väter, Grenzgänger
Es widerspricht dem Unionsrecht, für den Anspruch nur eine in Österreich ausgeübte versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zu verlangen. Diese Einschränkung ist daher nicht anzuwenden. Eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat zählt also gleich.
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Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 04.06.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Die Beschränkung auf eine lediglich in Österreich (und nicht auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat) ausgeübte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ist als unionsrechtswidrig zu qualifizieren und daher unbeachtet zu lassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: (Leistungs)Zuständigkeit Österreichs nach der VO (EG) 883/2004 infolge Erwerbstätigkeit der Klägerin im Inland. Für diese Situation ist geklärt, dass gemäß Art 5 VO (EG) 883/2004 eine (sozialversicherungspflichtige) Erwerbstätigkeit in einem anderen EWR- oder Mitgliedstaat einer in Österreich ausgeübten Erwerbstätigkeit iSd § 24 Abs 2 KBGG gleichgestellt ist. Der Ansicht der Beklagten, dass zumindest ein Elternteil während des gesamten 182-Tage-Zeitraums des § 24 Abs 1 Z 2 KBGG in Österreich erwerbstätig gewesen sein müsse, ist in diesem Fall nicht zu folgen.OGH 10 ObS 13/24w, 04.06.2024
- Hier: Keine Anwendung von Art 67 und 68 VO (EG) 883/2004, wenn in einem der beiden betroffenen Staaten (hier der Schweiz) kein Anspruch auf eine mit dem Kinderbetreuungsgeld vergleichbare Familienleistung besteht. Die Klägerin kann ihre Ansprüche somit auch nicht von der (inländischen) Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils ableiten.OGH 10 ObS 133/22i, 22.11.2022
- Der Anspruch auf pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto ist jedoch anders als jener auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zu beurteilen, da der Anspruch auf pauschales Kinderbetreuungsgeld nicht von einer Beschäftigung abhängig ist.OGH 10 ObS 173/19t, 26.05.2020
- Einschränkend: Allein der Wohnsitz des Kindes und seiner Eltern in Österreich ist jedoch kein ausreichendes Anknüpfungskriterium für einen Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, wenn beide Elternteile in einem anderen von der Sozialrechtskoordinierung erfassten Staat beschäftigt sind.OGH 10 ObS 120/19y, 19.11.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130428 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 10 ObS 13/24w, 04.06.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
KBGG §24 Abs2
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