Bekomme ich Kinderbetreuungsgeld trotz Familienleistung aus dem Ausland?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Grenzgänger, Bezieher von Kinderbetreuungsgeld
Beziehen Sie für Ihr Kind eine ähnliche Familienleistung aus einem anderen Staat, ruht das österreichische Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich. Diese Ruhensregel darf aber nicht angewendet werden, wenn Österreich nach dem Europarecht vorrangig zuständig ist. Dann bleibt Ihr österreichischer Anspruch bestehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
§ 6 Abs 3 KBGG ist eine international umfassend ausgestaltete Antikumulierungsregel; sie bezieht sich ausdrücklich auf dem Kinderbetreuungsgeld vergleichbare ausländische Familienleistungen und ist eine Antikumulierungsvorschrift iSd § 12 Abs 2 VO 1408/71. Die Anwendbarkeit der nationalen Antikumulierungsbestimmung steht unter dem Vorbehalt „soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt" ist. Da die VO 574/72 die VO 1408/71 durchführt, ist unter „dieser Verordnung" in § 12 Abs 2 VO 1408/71 auch die VO 574/72 zu verstehen. § 6 Abs 3 KBGG wäre mit Art 10 Abs 1 lit b Z i VO 574/72 nicht vereinbar, wenn Österreich vorrangig leistungszuständig wäre, ruhen doch nach der genannten Bestimmung nur die Familienleistungen des nachrangig zuständigen Staats.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tschechisches Elterngeld.OGH 10 ObS 104/25d, 18.11.2025
- Hier: Slowakisches Elterngeld („rodičovský príspevok“).OGH 10 ObS 17/24h, 04.06.2024
- § 6 Abs 3 KBGG enthält in seiner aktuellen Fassung BGBl I 2016/53 (anders als § 6 Abs 3 KBGG idF BGBl I 2009/116) zwar keine Einschränkung (mehr) auf „vergleichbare“ ausländische Familienleistungen. Ist jedoch der Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 eröffnet, hat diese Regelung als dem Unionsrecht (vgl Art 10 VO [EG] 883/2004) widersprechend von den Gerichten unangewendet zu bleiben.OGH 10 ObS 17/24h, 04.06.2024
- Der Oberste Gerichtshof hat schon wiederholt klargestellt, dass selbst das Fehlen der Leistungszuständigkeit Österreichs nach der VO (EG) 883/2004 nicht dazu führt, dass die Gewährung einer Leistung, für die die nationalen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, nach dem innerstaatlichen Recht ausgeschlossen wird. In dieser Konstellation könnte der Leistung lediglich eine nationale Antikumulierungsregel entgegenstehen. Die Ruhensbestimmung des § 6 Abs 3 KBGG stellt eine solche (international umfassend ausgestaltete) Antikumulierungsregel dar.OGH 10 ObS 17/24h, 04.06.2024
- Keine Gleichartigkeit zwischen der niederländischen Leistung „Kinderopvangtoeslag“ und dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld.OGH 10 ObS 55/23w, 22.06.2023
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Tschechisches Elterngeld (Vergleichbarkeit unstrittig).OGH 10 ObS 117/22m, 16.05.2023
- Bei Berechnung der Ausgleichszahlung (des Unterschiedsbetrags) ist das insgesamt und nicht nur das im zeitlich kongruenten Zeitraum bezogene Elterngeld zu berücksichtigen.OGH 10 ObS 117/22m, 16.05.2023
- Art 68 Abs 2 VO (EG) 883/2004 schließt es nicht aus, auch dann einen Unterschiedsbetrag auf Basis der jeweiligen Gesamtbeträge zu ermitteln, wenn gleichartige Familienleistungen verschiedener Mitgliedstaaten, die im selben Anspruchszeitraum beansprucht werden könnten, in sich gar nicht oder sich nur zum Teil überschneidenden Zeiträumen bezogen werden.OGH 10 ObS 117/22m, 16.05.2023
- Hier: § 6 Abs 3 KBGG ist nicht anwendbar auf eine vom EPA gewährte Unterhaltsberechtigtenzulage, die nicht als ausländische Familienleistung zu qualifizieren ist.OGH 10 ObS 190/21w, 28.07.2022
- Keine Vergleichbarkeit des österreichischen Kinderbetreuungsgelds und des bayerischen Familiengelds.OGH 10 ObS 1/20z, 26.05.2020
- Das Erfordernis des Vorliegens von Leistungen gleicher Art (Art 10 VO [EG] 883/2004) gilt auch im Anwendungsbereich des § 6 Abs 3 KBGG idF BGBl I 2016/53.OGH 10 ObS 108/19h, 13.09.2019
- Hier: Keine Vergleichbarkeit des österreichischen Kinderbetreuungsgelds und der liechtensteinischen Geburtszulage.OGH 10 ObS 146/16t, 24.01.2017
- Hier: § 6 Abs 3 KBGG ist mit Art 10 Abs 1 lit b Z i VO 574/72 im Anlassfall, in dem Österreich nachrangig leistungszuständig ist, vereinbar.OGH 10 ObS 6/10w, 09.02.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 20.
- OGH 10 ObS 104/25d, 18.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 17/24h, 04.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 obs 123/23w, 16.04.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
KBGG §6 Abs3; Verordnung EWG Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art12 Abs2; Verordnung EWG Nr 574/72 des Rates 31972R074 Wanderarbeitnehmer-Durchführungsverordnung Art10 Abs1 litb Zi; Verordnung (EG) 883/2004 allg; Verordnung (EG) 987/2009 allg
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