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Gelte ich während der Karenz weiter als beschäftigt?

günstig für Eltern betrifft Eltern, Arbeitnehmer, Versicherte
Wird Ihr Arbeitsverhältnis nur vorübergehend unterbrochen, etwa während der Karenz oder des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, besteht es dem Grunde nach weiter. Führt das nach österreichischem Recht zu einer Teilversicherung, gelten Sie im europäischen Zusammenhang weiterhin als erwerbstätig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Im Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 ist von der Fiktion der (weiteren) Ausübung der Erwerbstätigkeit insbesondere dann auszugehen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis lediglich vorübergehend (für die Zeit der Karenz bzw des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld) unterbrochen wird, dem Grunde nach aber fortbesteht und dies nach nationalem Recht zu einer Teilversicherung führt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

KBGG §24 Abs2; Verordnung (EG) Nr 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Art1 lita

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