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Kann ich ein Rechtsmittel per E-Mail bei Gericht einbringen?

betrifft Beschuldigter, Angeklagter, Kläger, Beklagter
Nein. Eingaben an Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei sind nur schriftlich, per Fax oder über den elektronischen Rechtsverkehr möglich. Eine E-Mail zählt nicht; eine so eingebrachte Berufung oder ein so eingebrachtes Rechtsmittel bleibt wirkungslos. Anderes gilt für Eingaben an einen Notar als Gerichtskommissär, der seine E-Mail-Adresse selbst bekannt gibt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Gemäß § 84 Abs 2 StPO können "soweit im Einzelnen nichts anderes bestimmt wird", Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und alle sonstigen Eingaben an Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht (nur) schriftlich, per Telefax oder im elektronischen Rechtsverkehr (§ 89a GOG) eingebracht werden. § 466 Abs 1 iVm § 489 Abs 1 StPO enthält keine abweichende Regelung für die Berufungsanmeldung im Verfahren vor dem Landesgericht als Einzelrichter; eine Anmeldung per E-Mail ist daher nicht zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 27.

Im Gesetz

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