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Zählt mein Rechtsmittel, wenn ich es per Fax schicke?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Rechtsmittelwerber, Parteien, Antragsteller
Ja. Ein Rechtsmittel, das am letzten Tag der Frist auch nach Ende der Amtsstunden bei Gericht einlangt, ist rechtzeitig. Weil die mitgefaxte Unterschrift nicht genügt, müssen Sie aber eine gleichlautende, eigenhändig unterschriebene Ausfertigung nachreichen. Ob Sie das von sich aus oder erst über Auftrag des Gerichts tun, macht keinen Unterschied.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.07.2022 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Hat der Rekurswerber den Rekurs am letzten Tag der ihm gemäß § 11 AußStrG offenstehenden Frist im Wege der Telekopie (Telefax) an das Erstgericht nach dem Ende der Amtsstunden übermittelt und am übernächsten Tag eine gleichlautende, unterschriebene Ablichtung zur Post gegeben, ist das Rechtsmittel wirksam und rechtzeitig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 42.

Im Gesetz

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