Kann ein Jugendlicher bei einer schweren Tat ohne Verurteilung davonkommen?
günstig für Staatsanwaltschaft betrifft Jugendliche Beschuldigte, junge Erwachsene, Eltern, Opfer
In der Regel nein. Ist die Tat mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht, spricht schon das für eine hohe kriminelle Energie. Eine Erledigung ohne Verurteilung, etwa gegen eine Geldzahlung, kommt dann meist nicht in Betracht. Bei einem jungen Erwachsenen und einer Strafdrohung von fünfzehn Jahren gilt das erst recht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 18.11.2021 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2012)
Angesichts der herzustellenden Relation der zu beurteilenden Straftaten zu jenen, die insgesamt im Einzugsbereich der Diversion liegen, signalisiert bereits die Tatbestandsverwirklichung einer mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Jugendstraftat (§ 5 Z 4 JGG) eine hohe kriminelle Energie.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 3g VG.OGH 11 Os 162/19m, 18.03.2020
- Bei Vorsatzdelikten mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ist ein diversionsausschließender Schuldgehalt in der Regel anzunehmen.OGH 12 Os 9/19v, 09.05.2019
- Die Tatbestandsverwirklichung einer mit 15 Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Straftat eines jungen Erwachsenen (§ 19 Abs 1 iVm § 5 Z 4 JGG) signalisiert bereits eine überaus hohe kriminelle Energie.OGH 12 Os 127/18w, 24.01.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 12 Os 120/21w, 18.11.2021
Genannte Normen
JGG §7 Abs2 Z1
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