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Bin ich am Verfahren beteiligt, obwohl ich nicht Antragsteller bin?

günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Antragsteller
Ob Sie einen Antrag stellen können und ob Sie zu beteiligen sind, richtet sich nach den inhaltlichen Regeln des Wohnungseigentumsrechts, nicht nach der Verfahrensvorschrift allein. Alle Miteigentümer sind nicht schon dann beizuziehen, wenn Gemeinschaftsinteressen berührt sein könnten, sondern nur, wenn sie tatsächlich berührt sind. Können Ihre Interessen durch die Entscheidung unmittelbar berührt werden, haben Sie Parteistellung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 21.07.2020 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1977)

Die Antragslegitimation richtet sich nicht nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 26, sondern nach den materiellrechtlichen Bestimmungen des WEG 1975 (hier: § 13 WEG).

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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