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Gehört ein vertragswidrig errichtetes Gebäude auch zum Baurecht?

günstig für Bauberechtigter betrifft Bauberechtigte, Grundeigentümer, Käufer
Ja. Selbst ein Bauwerk, das entgegen dem Baurechtsvertrag errichtet wurde, gehört grundsätzlich zum Baurecht. Etwas anderes gilt nur, wenn im Grundbuch eine räumliche Begrenzung der Rechtsausübung eingetragen wurde, so wie das bei Dienstbarkeiten möglich ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 22.02.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Selbst vertragswidrig errichtete Bauwerke auf der Baurechtsliegenschaft werden nur dann keine Baurechtsbauwerke, wenn im Grundbuch eine Begrenzung der Rechtsausübung in Analogie zu § 12 Abs 2 GBG (wie bei Dienstbarkeiten) erfolgte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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