Können wir vereinbaren, dass das Haus nicht zum Grundstück gehört?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Bauherren, Vertragsparteien
Nein. Die Regel, dass fest mit dem Boden verbundene Gebäude zum Grundstück gehören, ist zwingend. Sie können sie durch eine Vereinbarung nicht ausschalten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 06.04.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die zwingende Bestimmung des §297 ABGB kann nicht durch Parteienvereinbarung ausgeschaltet werden ( unter ausdrücklicher Abl v Ostheim in den Wiener rechtswissenschaftlichen Studien, IV. Bd, "Zum Eigentumserwerb durch Bauführung" ).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009890 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 167/21a, 06.04.2022
Im Gesetz
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