Wird meine Klausel geprüft, obwohl wir über anderes verhandelt haben?
günstig für Vertragspartner betrifft Konsumenten, Unternehmer, Mieter, Vertragspartner
Ja. Eine Klausel, über die nicht verhandelt wurde und die der Verwender jedenfalls beibehalten wollte, bleibt eine vorformulierte Bestimmung. Daran ändert es nichts, dass andere Vertragspunkte besprochen und auf Ihren Wunsch geändert wurden. Der Verwender muss beweisen, dass er zu einer Änderung bereit gewesen wäre.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2012)
Nicht verhandelte und aus der Sicht des Verwenders eines Vertragsformulars jedenfalls beizubehaltende Klauseln in Vertragsformularen stellen Vertragsformblätter im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB dar, auch wenn andere Vertragspunkte erörtert und über Wunsch des Vertragspartners abgeändert wurden.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter trifft die Behauptungs- und Beweislast, dass er zu einer Änderung der nach § 879 Abs 3 ABGB inkriminierten Klausel bereit gewesen wäre.OGH 5 Ob 100/25d, 12.03.2026
- Hier: Erhaltungspflicht des Bestandnehmers in einem Einkaufszentrum.OGH 7 Ob 93/12w, 28.11.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 100/25d, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 116/21a, 27.07.2021, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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