Gilt eine Klausel als ausgehandelt, weil sie fett gedruckt ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine auf der Website der Beklagten angegebene Service-Hotline, E-Mail-Adresse oder Telefonhotline wird diesen strengen Anforderung an die Erkennbarkeit für den Verbraucher, dass die Beklagte bereit ist, genau die in der Klausel ihrer AGB vorformulierte Vertragsbestimmung im Einzelfall ändern zu wollen, aber nicht gerecht.OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023
- Der Unternehmer muss vielmehr zu einer Änderung des von ihm verwendeten Textes erkennbar bereit gewesen sein.OGH 2 Ob 22/12t, 24.01.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 3 Ob 57/25s, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 54/24z, 17.12.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 135/17m, 27.04.2018, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Steht fest, dass Sie die strittige Klausel beim Vertragsabschluss gelesen und zur Kenntnis genommen haben, ist sie Teil des Vertrags. Sie können sich dann nicht mehr darauf berufen, dass die Bestimmung im Kleingedruckten überraschend gewesen sei.
Gegen Vertragsbestimmungen, die für diese Art von Geschäft typisch sind, können Sie sich nicht mit dem Argument wehren, Sie seien davon überrascht worden. Das gilt auch dann, wenn Sie im Geschäftsleben unerfahren sind.