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Gilt eine Klausel als ausgehandelt, weil sie fett gedruckt ist?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Käufer, Unternehmer
Eine Bestimmung in den Geschäftsbedingungen, wonach die fett gedruckten Punkte ausdrücklich besprochen und ausgehandelt worden seien, macht den Vertragstext nicht zu einem ausgehandelten. Er bleibt einseitig vorformuliert. Es genügt weder, dass die Klausel erörtert und Ihnen bewusst gemacht wurde, noch dass der Unternehmer sie durch Fettdruck oder Farbe hervorgehoben hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Durch eine Klausel in den AGB beziehungsweise Vertragsformblättern, „dass die im folgenden Vertragstext fettgedruckten Vertragsbestimmungen zwischen mir/uns und dem Verkäufer beziehungsweise dessen Vertreter ausdrücklich besprochen und ausgehandelt wurden", wird der Vertragsinhalt grundsätzlich ohne Verhandlungen bloß (einseitig) „vorformuliert", also gerade nicht „im Einzelnen ausgehandelt". Es reicht nicht aus, dass die Klausel zwischen den Vertragsteilen bloß erörtert und dem Verbraucher bewusst gemacht worden ist oder dass der Unternehmer darauf bloß „durch entsprechende graphische Besonderheiten (Fettdruck oder Farbdruck, Hervorhebung usw) hingewiesen hat".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Gelesene Klausel im Kleingedruckten

Ja. Steht fest, dass Sie die strittige Klausel beim Vertragsabschluss gelesen und zur Kenntnis genommen haben, ist sie Teil des Vertrags. Sie können sich dann nicht mehr darauf berufen, dass die Bestimmung im Kleingedruckten überraschend gewesen sei.

günstig für Unternehmer Überraschende Klauseln im Kleingedruckten

Gegen Vertragsbestimmungen, die für diese Art von Geschäft typisch sind, können Sie sich nicht mit dem Argument wehren, Sie seien davon überrascht worden. Das gilt auch dann, wenn Sie im Geschäftsleben unerfahren sind.

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