Gelten für die Entlassung Behinderter besondere Regeln?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, begünstigte Behinderte
Ob die Entlassung eines begünstigten behinderten Arbeitnehmers berechtigt ist, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Entlassungsrechts. Ein eigener Maßstab gilt dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Berechtigung der Entlassung eines begünstigten Behinderten ist nach den allgemeinen Bestimmungen des Entlassungsrechtes zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das BEinstG sieht keinen besonderen Entlassungsschutz vor. Es finden daher grundsätzlich die allgemeinen Entlassungsvorschriften Anwendung.OGH 9 ObA 46/07s, 28.09.2007
- Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) bindet die Entlassung eines begünstigten Behinderten - auch nach der BEinstG-Novelle 1999, BGBl I 1999/17 - weder an die Zustimmung einer Behörde oder eines Gerichts noch zählt es gewisse wichtige Gründe auf, die eine Entlassung rechtfertigen. Die einschlägigen Bestimmungen des allgemeinen Entlassungsrechts kommen daher grundsätzlich zur Anwendung.OGH 9 ObA 50/07d, 28.09.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 8 ObA 70/23m, 22.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 93/21y, 28.09.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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