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Gilt eine Rechtswahl auch, wenn sie nur im Kleingedruckten steht?

günstig für Unternehmer betrifft Konsument, Unternehmer, Vertragspartner
Ja, das ist möglich. Die Wahl des anwendbaren Rechts kann ausdrücklich erfolgen oder sich mit hinreichender Sicherheit aus dem Vertrag oder den Umständen ergeben; sie muss nicht einzeln ausgehandelt sein. Ob sie zustande gekommen und wirksam ist, beurteilt sich nach dem gewählten Recht. Nur wenn Ihr Verhalten nach dem Recht Ihres Aufenthaltsstaats keine Zustimmung wäre, können Sie sich darauf berufen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Eine Rechtswahl kann nach Art 3 Abs 1 Satz 2 EVÜ ausdrücklich sein oder sich mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falls ergeben. Es muss sich nicht um eine individuell ausgehandelte Klausel handeln, auch die Vereinbarung einer Rechtswahl in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht aus. Die Fragen des Zustandekommens und der Wirksamkeit der Rechtswahl sind aber gemäß Art 3 Abs 4 iVm Art 8 Abs 1 EVÜ nach dem gewählten Recht zu beurteilen. Ist das Verhalten einer Partei nach dem gewählten Recht als Zustimmung zur Rechtswahlvereinbarung zu werten, könnte sie sich nach Art 8 Abs 2 EVÜ nur dann auf das Recht des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts berufen, wenn dieses eine derartige Zustimmung verneint.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EVÜ Art3 Abs1; EVÜ Art3 Abs4; AVÜ Art8 Abs1; EVÜ Art8 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Rechtswahlklausel in Geschäftsbedingungen

Wählt ein Unternehmen in seinen Geschäftsbedingungen fremdes Recht, muss es Sie darauf hinweisen, dass Sie sich trotzdem auf die zwingenden Schutzbestimmungen Ihres Aufenthaltsstaates berufen können. Fehlt dieser Hinweis, ist die Klausel unklar und missbräuchlich und wird nicht angewendet.

günstig für Konsument Verbraucherschutz trotz fremder Rechtswahl

Ja, wenn es für Sie günstiger ist. Als Verbraucher können Sie sich darauf berufen, dass Ihnen durch die Wahl eines anderen Rechts der Schutz zwingender Bestimmungen Ihres Aufenthaltsstaats entzogen würde. Das Gericht muss dann prüfen, ob das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts Sie im konkreten Fall besser schützt.

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