Zum Inhalt springen

Schützt mich das Recht meines Wohnsitzes trotz fremder Rechtswahl?

günstig für Konsument betrifft Konsument, Unternehmer
Ja, wenn es für Sie günstiger ist. Als Verbraucher können Sie sich darauf berufen, dass Ihnen durch die Wahl eines anderen Rechts der Schutz zwingender Bestimmungen Ihres Aufenthaltsstaats entzogen würde. Das Gericht muss dann prüfen, ob das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts Sie im konkreten Fall besser schützt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Klagende Verbraucher können sich nach Art 5 Abs 2 EVÜ darauf berufen, dass der ihnen nach den zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährte Schutz durch die Rechtswahl entzogen würde. Es ist daher zu überprüfen, ob das Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im konkreten Fall die klagenden Verbraucher besser schützt, also günstiger für sie ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128687 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EVÜ Art5 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Rechtswahl in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ja, das ist möglich. Die Wahl des anwendbaren Rechts kann ausdrücklich erfolgen oder sich mit hinreichender Sicherheit aus dem Vertrag oder den Umständen ergeben; sie muss nicht einzeln ausgehandelt sein. Ob sie zustande gekommen und wirksam ist, beurteilt sich nach dem gewählten Recht. Nur wenn Ihr Verhalten nach dem Recht Ihres Aufenthaltsstaats keine Zustimmung wäre, können Sie sich darauf berufen.

günstig für Unternehmer Enge Auslegung des Verbrauchergerichtsstands

Die Sonderregel über den Verbrauchergerichtsstand ist eine Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln und daher eng auszulegen. Sie greift also nicht schon deshalb, weil eine Website auch bei Ihnen abrufbar ist. Der Unternehmer muss seine Tätigkeit auf Ihren Wohnsitzstaat ausgerichtet haben.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rechtswahlklausel in Geschäftsbedingungen
Vertragsrecht · Zwingende Vorschriften trotz Rechtswahl
Wettbewerb · Anwendbares Recht bei Werbung im Internet
Verfahrensrecht · Gerichtsstand des Verbrauchers am Wohnsitz