Zum Inhalt springen

Ist eine Rechtswahl in den Geschäftsbedingungen für mich verbindlich?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Onlinekunden, Unternehmer
Wählt ein Unternehmen in seinen Geschäftsbedingungen fremdes Recht, muss es Sie darauf hinweisen, dass Sie sich trotzdem auf die zwingenden Schutzbestimmungen Ihres Aufenthaltsstaates berufen können. Fehlt dieser Hinweis, ist die Klausel unklar und missbräuchlich und wird nicht angewendet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtswahlklausel ist bei Verbrauchergeschäften wegen Intransparenz missbräuchlich und daher nicht anzuwenden, wenn der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass er sich nach Art 6 Abs 2 Rom I-VO auf den Schutz der zwingenden Bestimmungen des im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts geltenden Rechts berufen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131887 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Rechtswahl in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ja, das ist möglich. Die Wahl des anwendbaren Rechts kann ausdrücklich erfolgen oder sich mit hinreichender Sicherheit aus dem Vertrag oder den Umständen ergeben; sie muss nicht einzeln ausgehandelt sein. Ob sie zustande gekommen und wirksam ist, beurteilt sich nach dem gewählten Recht. Nur wenn Ihr Verhalten nach dem Recht Ihres Aufenthaltsstaats keine Zustimmung wäre, können Sie sich darauf berufen.

günstig für Unternehmer Ersatzregelung für unwirksame Klauseln

Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Verbraucherschutz trotz fremder Rechtswahl
Vertragsrecht · Anwendbares Recht bei Klauselklagen
Vertragsrecht · Zwingende Vorschriften trotz Rechtswahl
Verfahrensrecht · Stillschweigende Wahl des österreichischen Rechts