Ist eine Rechtswahl in den Geschäftsbedingungen für mich verbindlich?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorabentscheidungsersuchen an EuGH (u.a.) zur Frage der Missbräuchlichkeit einer Rechtswahlklausel, die keinen Hinweis auf Art 6 Abs 2 Rom I-VO enthält, die Voraussetzungen für die Anwendung von Art 6 Rom I-VO allerdings erst nach Vereinbarung dieser Klausel eintreten.OGH 1 Ob 151/23x, 08.04.2024
- Hier: AGB einer (online) Reisevermittlerin, in denen fremdes Recht zum anwendbaren Recht erklärt wird.OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024
- Hier: Die Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten der Gerichte am Sitz der Beklagten verstößt, ob nun ausschließlich oder nicht, gegen die zwingenden Bestimmungen des Art 17 LGVÜ II, weil sie die Beklagte nach ihrem Wortlaut in beiden Fällen entgegen Art 16 Abs 2 LGVÜ II berechtigt, den Verbraucher vor Gerichten außerhalb seines Wohnsitzstaats zu verklagen (Klausel 2 in AGB eines in der Schweiz ansässigen Ticketvermittlers eines „Online Ticket Marktplatzes“).OGH 8 Ob 59/20i, 18.12.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131887 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 151/23x, 08.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 194/18t, 25.04.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, das ist möglich. Die Wahl des anwendbaren Rechts kann ausdrücklich erfolgen oder sich mit hinreichender Sicherheit aus dem Vertrag oder den Umständen ergeben; sie muss nicht einzeln ausgehandelt sein. Ob sie zustande gekommen und wirksam ist, beurteilt sich nach dem gewählten Recht. Nur wenn Ihr Verhalten nach dem Recht Ihres Aufenthaltsstaats keine Zustimmung wäre, können Sie sich darauf berufen.
Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.