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Brauche ich die Zustimmung der Erben für den Wohnungsanteil?

günstig für Partner betrifft Wohnungseigentümer, Partner, Erben
Nein. Stirbt der Partner, mit dem Sie gemeinsam Wohnungseigentum hatten, geht sein Anteil von Gesetzes wegen auf Sie über. Weder dafür noch für die Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts darüber brauchen Sie die Zustimmung der Erben. Streiten Sie mit den Erben über die Höhe des Übernahmspreises, muss das in einem eigenen gerichtlichen Verfahren geklärt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Weder für den Zuwachs nach § 14 Abs 1 Z 1 WEG noch für die Ausstellung einer Amtsbestätigung darüber ist die Zustimmung der Erben erforderlich. Der Streit über die Höhe des Übernahmspreises ist auf dem Rechtsweg auszutragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128692 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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